Pharmazeutisches Recht

Zulassungsverlängerung nach § 105 AMG

49. Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassungen nach § 105 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (Anwendungsgebiete für traditionelle Arzneimittel nach § 109a AMG)

Vom 24. November 2000 (aus BAnz. Nr. 243 vom 28. Dezember 2000, Seite 23829)

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