DAZ aktuell

Änderung des BtM-Rechts: Methadonregister kommt

BONN (im). Um Mehrfachverschreibungen von Ersatzstoffen zu verhindern, hat das Bundeskabinett am 28. März der Einführung eines Substitutionsregisters zugestimmt. Zugleich wurde eine Änderungsverordnung zum Betäubungsmittelrecht mit bestimmten Anforderungen an Ärzte, die Substitutionsmittel verordnen, beschlossen.

Anlass seien die aktuellen Zahlen der Drogentoten gewesen, erklärten Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Drogenbeauftragte der Regierung, Marion Caspers-Merk, in Berlin. Demnach stieg die Zahl der Drogenopfer im Jahr 2000 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als elf Prozent.

Missbrauch mit Methadon

Nach Angaben der Politikerinnen hat im abgelaufenen Jahr die Zahl der Todesfälle unter Methadon-Missbrauch zugenommen. Die Menschen hätten sich nicht in ärztlicher Behandlung befunden, sondern hätten die Substanz offensichtlich auf dem Schwarzmarkt gekauft, hieß es.

Opiatabhängige behandeln

Es sei vorgesehen, die Sicherheit und Qualität der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger zu verbessern. Die am 28. März beschlossene 15. Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelrechts (BtM-Recht) sehe für diejenigen Mediziner, die Substitutionsmittel verschreiben, die entsprechende Qualifikation vor. Die suchttherapeutische Qualifikation müssten die Ärztekammern noch definieren. Zugleich soll in der BtM-Verschreibungsverordnung künftig auf Richtlinien der Bundesärztekammer, die beim Verordnen von Ersatzstoffen einzuhalten sind, verwiesen werden.

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