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Pharma Recht Tag 2001: Der "Scheiß des Monats" zweiter Teil
Es begann im Jahr 1995, als er sich in seiner gleichnamigen Aktion mit Plakaten an die Öffentlichkeit wandte unter dem Motto: "Präparate, die wir Ihnen nicht empfehlen können." Daraufhin wurde Huesmann mit einstweiligen Verfügungen, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen überzogen. Zwar musste Huesmann seine öffentlichen Äußerungen sodann unterlassen, weil sie - auch wenn sie zutreffend wären - nach Ansicht der Gerichte jedenfalls in unsachlicher Form vorgetragen wurden und daher als unzulässige Schmähkritik zu werten waren. Schadensersatzpflichtig hat er sich hierdurch jedoch, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 1999 urteilte, nicht gemacht. Offenbar ermunterte dies Apotheker Huesmann, der es ohnehin als seine Pflicht ansah, die Öffentlichkeit vor dem Kauf dubioser, unwirksamer Produkte zu warnen und sich daher auch heute nicht mit den gegen ihn ergangenen Urteilen anfreunden kann, dazu, eine weitere Aktion zu starten. Huesmann brachte erst kürzlich ein Buch auf den Markt, in dem er sich erneut kritisch mit "Wundermitteln" auseinandersetzt. Und prompt kassierte er wieder eine einstweilige Verfügung. Es macht den Anschein, dass Huesmann noch für viele Schlagzeilen sorgen wird.
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