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DAZ aktuell
Mobilfunk-Sendeanlagen: Unsicherheiten bleiben
Die Unsicherheit in der medizinischen Bewertung und die zunehmende Skepsis in der Bevölkerung veranlassten die Bundesärztekammer, am 4. April eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen.
Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung enthält u. a. Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder, die nachgewiesene akute Schäden durch relativ starke Felder vermeiden sollen. Gesundheitliche Schäden durch hochfrequente Felder im Niederdosisbereich werden durch die Verordnung nicht berücksichtigt, da der wissenschaftliche Beweis bisher nicht erbracht ist. Die Internationale Strahlenschutzkommission für nicht ionisierende Strahlung hat Empfehlungswerte in der gleichen Größenordnung formuliert. Da es sich um Empfehlungswerte handelt, wären Spielräume auch für strengere Grenz- und Vorsorgewerte möglich.
Ein Teil der Experten verweist darauf, dass es aufgrund der Bewertung nationaler und internationaler Strahlenschutzgremien und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine wissenschaftlich beweisbaren Untersuchungen im Bereich von Basisstationen gibt, die auffällige Gesundheitsstörungen aufzeigen. Die Betreiber sehen durch die Einhaltung der Grenzwerte ihre Pflichten als erfüllt an.
Dem wird von anderen entgegengehalten, dass, selbst wenn bestimmte Reaktionen nach Kurzzeitexposition reversibel sind, durch die Reaktion des biologischen Regelsystems verursachte weiterreichende Folgen denkbar sind. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Wirkungen gepulster Felder noch völlig unklar sind. Derartige Felder mit Expositionen weit unterhalb der Grenzwerte zeigen in entsprechenden Untersuchungen Veränderungen in EKG und EEG sowie Blutdrucksteigerungen beim Menschen. Bei Ratten wurde eine erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke gefunden.
Auch wenn Elektrosensibilität bisher schwer klar zu definieren ist, muss man Befindlichkeitsstörungen wie Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen, Ohrensausen und Herzbeschwerden ernst nehmen. Auf Grund der Unsicherheiten fordern Verbraucherschutzverbände eine umfassende Aufklärungskampagne über die Gefahren des Mobilfunks.
Anwohner werden bisher kaum oder gar nicht über die Errichtung neuer Sendeanlagen informiert. Solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, sollte das Vorsorgeprinzip gelten. Neue Anlagen sollten nicht in dicht bebauten Wohngebieten, auf Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und anderen sensiblen Einrichtungen errichtet und der Vorsorgeabstand eventuell bis zum 30fachen des vom Gesetzgeber festgelegten Abstandes erweitert werden.
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