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Saarland: Ordnungsgemäße Arzneibelieferung von Justizvollzugsanstalten
Bei diesem Streit dürfte die Apothekerkammer nun einen Schritt weiter gekommen sein. Wie aus einer Meldung im letzten Kammerrundschreiben hervorgeht, wurde die Ansicht der Kammer mittlerweile sowohl vom Bundesverwaltungs- wie auch vom Bundesgerichtshof bestätigt. Diese Entscheidungen hat die Kammer nun dem Ministerium zur Verfügung gestellt. Das Ministerium werde prüfen, wie künftig eine Arzneimittelversorgung erfolgen könne, die nicht mit einem Versand verbunden sei. Das Ministerium beabsichtige, den bestehenden Liefervertrag fristgerecht zu kündigen. Bei der im kommenden Jahr vorgesehenen neuen Ausschreibung werde der Rechtsprechung - so das Ministerium - im vollen Umfang Rechnung getragen, so dass sich die Chancen ortsansässiger Apotheken verbessern dürften, heißt es in der Kammermitteilung.
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