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- DAZ 16/2001
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DAZ aktuell
Melatonin-Präparate dürfen importiert werden
Bekanntlich wird Melatonin in Deutschland als Arzneimittel eingestuft, es gibt jedoch nach allgemeinem Wissensstand weltweit kein als Arzneimittel zugelassenes Melatonin-Präparat. In den USA kann man Melatonin-Kapseln im Supermarkt kaufen, weil diese dort als Lebensmittel eingestuft werden.
Der für den Einzelimport einschlägige Paragraf (§ 73 Abs. 3 AMG) hält sich diesbezüglich etwas bedeckt. "Strenge" Interpretatoren des Arzneimittelrechts verlangen, dass das zu importierende Präparat im Herkunftsland als Arzneimittel im Verkehr sein muss, während man anderen Kommentaren entnehmen kann, dass es genügt, wenn sich das Präparat im Herkunftsland rechtmäßig im Verkehr befindet - egal als was.
In einer schriftlichen Stellungnahme hat sich, so die Saarländische Apothekerkammer im Rundschreiben, die Aufsichtsbhörde nun letzterer Rechtsauffassung angeschlossen, der Import von Melatonin-Präparaten sei folglich rechtens. Es bleibe allerdings das Haftungsrisiko, das generell beim Import bestehe. In jedem Fall seien ferner die §§ 5 und 8 AMG zu beachten.
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