Berichte

LAK Rheinland-Pfalz: Wahl zur Vertreterversammlung 2001

Da die derzeitige Vertreterversammlung im September 1996 gewählt worden und am 9.11.1996 erstmalig zusammengetreten war, ist sie gemäß § 6 der Hauptsatzung nach fünf Jahren nunmehr erneut zu wählen. Zur Vorbereitung auf die Wahl hat der Vorstand der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz in seinen Sitzungen am 12. Dezember 2000, 23. Januar 2001 und 26. April 2001 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Gemäß § 3 Satz 1 der Wahlordnung (WahlO) ist Wahltag der 18. 9. 2001 bis nachmittags 18.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe beim Wahlleiter eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen Berücksichtigung zu finden.

2. Gemäß § 6 Abs. 1 WahlO wird Oberpharmazierat Dr. Alfred Goldinger, Apotheke des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität, zum Wahlleiter bestellt; Stellvertreter des Wahlleiters ist Kammergeschäftsführer Arnulf Klein.

3. Gemäß § 7 Abs. 2 WahlO ist im Einvernehmen mit dem Vorstand folgender Wahlausschuss gebildet worden:

Wahlkreis I: Pharmazierat Dr. Hans-Gerd Schöneberger, Apotheke am Korellengarten, Dürerstraße, 55543 Bad Kreuznach Stellvertreter: Thomas Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm

Wahlkreis II: Dr. Karljörg Nestel, Im Herzenacker 38, 55435 Gau-Algesheim Stellvertreter: Dr. Christof Seßler, West-Apotheke, Comeniusstr. 22, 67071 Ludwigshafen

Wahlkreis III: Gottfried Panten, Säubrenner-Apotheke, Kurfürstenstr. 23, 54516 Wittlich Stellvertreter: Pharmazierat Hans Hünerbein, Baldenau-Apotheke, Bahnhofstr. 10, 54497 Morbach.

Eingaben, die dem Wahlausschuss vorgelegt werden sollen, sind an den Wahlleiter bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz, zu richten. Der Wahlleiter ist zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses.

4. Gemäß § 6 Abs. 2 WahlO gibt der Vorstand bekannt, dass in drei Wahlkreisen gewählt wird, und zwar: Wahlkreis I umfasst die Bereiche: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen/Westerwald, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.

Wahlkreis II umfasst die Bereiche: Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Mainz-Bingen, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Wahlkreis III umfasst die Bereiche: Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg und die kreisfreie Stadt Trier.

5. Gemäß § 9 Abs. 1 WahlO wird das Wählerverzeichnis mit dem 70. Tag vor dem Wahltag, das ist am Dienstag, dem 10. Juli 2001, geschlossen.

6. Die konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung wird am Samstag, dem 10. November 2001, stattfinden.

Der Vorstand bittet mit Rücksicht auf die bevorstehende Wahl alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz, die sich als Kammerangehörige bisher nicht bei der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet haben, dies umgehend zu tun, damit das Wählerverzeichnis bei der Schließung zum 10. Juli 2001 möglichst alle Kammerangehörigen enthält. Kammerangehörige sind nach dem Heilberufsgesetz Apothekerinnen und Apotheker, die im Land Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, oder diejenigen Personen, die die freiwillige Mitgliedschaft aufgrund eines Antrages und Beschlusses des Vorstandes erworben haben.

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