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Berichte
LAK Baden-Württemberg: Einsicht in die Jahresrechnung 2000
Nach § 25 Abs. 3 Kammergesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist nach Prüfung der Jahresrechnung durch den Wirtschaftsprüfer jedem Beitragspflichtigen vier Wochen lang auf der Geschäftsstelle der Kammer Gelegenheit zur Einsicht zu geben.
Diese Einsichtnahme kann in der Kammergeschäftsstelle im Gebäude Villastr. 1, 70190 Stuttgart, vom 28. Mai bis 25. Juni 2001 zu den üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen. Wir bitten nach Möglichkeit um Voranmeldung: Tel. (0711) 9934711.
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