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KBV-Chef Richter-Reichhelm: Schluss mit widerrechtlichen Ausgaben der Krankenk
Diese Aufforderung richtete der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, bei der Vertreterversammlung der Kassenärzte-Organisation in Ludwigshafen am 21. Mai 2001 an die Regierung in Berlin. Er erklärte, die Budgetierung habe in Kombination mit dem Wettbewerb der Krankenkassen untereinander zu einer Entsolidarisierung der Versicherten geführt und belaste das Arzt-Patienten-Verhältnis massiv. Und weiter: "Derzeit trägt die Solidargemeinschaft die Lasten, aber nur einige, zumeist recht gesunde Menschen profitieren von speziellen Angeboten. Diese Entsolidarisierung muss die Politik unterbinden, bevor sie weitere große Reformen plant."
Den Versicherten versprach Richter-Reichhelm, die KBV werde nicht tatenlos zusehen, wie die Krankenkassen widerrechtlich ihnen treuhänderisch anvertraute Versicherungsbeiträge dazu verwendeten, Wettbewerb um gute Risiken zu betreiben. "Nachgewiesen sind bereits rechtswidrige Ausgaben in Höhe von 600 Millionen Mark", erklärte der KBV-Chef. Wer einerseits den Budgetdruck auf die flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung verstärke, andererseits einigen Versicherten "Bonbons" zuteile, handle unverantwortlich.
Aufnahme von Innovationen muss gegenfinanziert werden
"Wenn die Krankenkassen neue Leistungen haben wollen, müssen sie sie auch bezahlen", erklärte Richter-Reichhelm zum Thema "Leistungskatalog". Der jüngste Streit zwischen Krankenkassen und KBV um die Magnetresonanz-Tomographie Mama habe deutlich gezeigt, dass neue Leistungen nur dann erbracht werden könnten, wenn die dazugehörige Finanzierung gesichert sei.
Bereits jetzt sei es kaum möglich, mit den zur Verfügung gestellten Geldern die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits in den Leistungskatalog aufgenommenen Leistungen zu vernünftigen Preisen zu erbringen. Daher spricht sich der Vorstand in den Eckpunkten eines Handlungskonzepts für die Amtsperiode 2001 bis 2004 dafür aus, den bisherigen Leistungskatalog auf versicherungsfremde und verzichtbare Leistungen hin zu überprüfen. "Künftig dürfen nur medizinisch notwendige Leistungen, das heißt Solidarleistungen, im Katalog enthalten sein", so Richter-Reichhelm. Die Ärzteschaft bekenne sich dabei zu ihrer Verantwortung und wolle an der Definition dieser Leistungen aktiv mitarbeiten.
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