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Pharmazeutisches Recht
Fiktive Arzneimittelzulassung nach § 105 AMG
Im Bundesanzeiger Nr. 90 vom 15. Mai 2001 ist auf Seite 9506 die Bekanntmachung eines Hinweises auf die Mitteilung fiktiver Arzneimittelzulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG), deren Erlöschen im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden soll, sowie Rechtshinweise im Zusammenhang mit dem 10. AMG-Änderungsgesetz vom 22. März 2001 abgedruckt. Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln.
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