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BVA-Info
Urteil zur Pflegeversicherung: Kindererziehung mindert Versicherungsbeiträge
Umlageverfahren der Versicherungen
Bisher zahlen sowohl Eltern als auch Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung den gleichen Beitrag: 1,7 Prozent des Bruttogehalts. Werden sie später einmal pflegebedürftig, so wird ihre Betreuung von den Beiträgen der nachfolgenden Generationen finanziert. Dazu das Karlsruher Urteil: "Wird ein solches allgemeines, regelmäßig erst in höherem Alter auftretendes Lebensrisiko durch ein Umlageverfahren finanziert, so hat die Erziehungsleistung konstitutive Bedeutung für die Funktionsfähigkeit dieses Systems." Für die privat Pflegeversicherten soll die Familienentlastung nach dem Urteil der Karlsruher Richter nicht gelten, denn dort wird auch das Umlageprinzip der gesetzlichen Versicherungen nicht angewandt.
Für ein kinderfreundliches Klima
Familienfreundlichere Rahmenbedingungen wurden vom Bundesverfassungsgericht auch "für andere Zweige der Sozialversicherung" gefordert. Dem Gesetzgeber wurde dafür eine Frist bis Ende 2004 eingeräumt. Damit ist die Rentenversicherung in diesem Punkt auf den Prüfstand gekommen. Ob die finanzielle Entlastung von Eltern aber ausreicht, um in Deutschland ein nachhaltig kinderfreundliches Klima zu schaffen, wird von verschiedenen Seiten bezweifelt. Auch der BVA sieht hier weiteren Verbesserungsbedarf: sowohl beim Wiedereinstieg von Frauen ins Arbeitsleben als auch bei der Integration von Kindern in den Alltag. Solange hierzulande das Angebot an Ganztagsplätzen in Kindergärten, Hortplätzen bzw. Ganztagsschulen auf dem heutigen niedrigen und teuren Stand bleibt, werden sich viele Paare die Entscheidung für Kinder weiter schwer machen. Der Blick nach Skandinavien zeigt, dass es auch anders geht: Dort können Frauen Beruf und Kinder viel leichter miteinander vereinbaren.
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