DAZ aktuell

BtM-Änderungsverordnung: Längere BtM-Mitgabe für Reisen

BONN (im). Künftig können Ärzte Heroinabhängigen Substitutionsmittel wie zum Beispiel Methadon für einen längeren Zeitraum als sieben Tage auf BtM-Rezepten verschreiben. Dies sieht - allerdings als Ausnahmefall - die Änderungsverordnung zum Betäubungsmittelrecht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, die am ersten Juli dieses Jahres in Kraft treten soll.

Schwerpunkt der BMG-Vorlage ist die verbesserte Qualität substitutionsgestützter Behandlung der Suchtkranken, daneben werden erstmals detaillierte Regelungen für Altenheime und Hospize in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aufgenommen (siehe DAZ Nr. 21 vom 24.5.).

Nur als Ausnahme

Das Ministerium will ab Juli Medizinern und Opiatabhängigen die längere Verschreibung eines Betäubungsmittels als für eine Woche erlauben. In begründeten Ausnahmefällen werde dies Suchtkranken - zum Beispiel für Auslandsaufenthalte - ermöglicht. Bisher gelten sieben Tage als Grenze für die Take-home-Verschreibung. Die Möglichkeit der längeren Verordnung wollte zuvor der Innenausschuss des Bundesrats aus der Regierungsvorlage streichen, der die Gefahr von illegalem Inverkehrbringen der Betäubungsmittel befürchtete. Sein Antrag wurde jedoch im Plenum des Bundesrats am 11. Mai in Berlin abgelehnt, wo die Länderkammer mit anderen kleinen Änderungen der Verordnung des Ministeriums insgesamt zustimmte.

Take-home-Rezept

Abgesehen von Ausnahmen wie Auslandsreisen wird der Zeitraum von sieben Tagen für eine Take-home-Verschreibung, bei der ein Arzt dem Opiatabhängigen das Rezept für die benötigte BtM-Menge zur eigenverantwortlichen Einnahme aushändigt, grundsätzlich beibehalten. Durch einige Änderungen steigt die Anforderung an die Verantwortung des Arztes. Mediziner müssen künftig den Erfolg der Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft bewerten. Verboten ist die Aushändigung des BtM-Rezeptes demnach dann, wenn der Kranke zusätzlich zum Methadon Stoffe konsumiert, die ihn gefährden, er noch nicht auf eine stabile Dosis des Ersatzmittels eingestellt ist oder andere Stoffe missbräuchlich injiziert.

Künftig können Ärzte Heroinabhängigen Substitutionsmittel wie zum Beispiel Methadon für einen längeren Zeitraum als sieben Tage auf BtM-Rezepten verschreiben. Dies sieht – allerdings als Ausnahmefall – die Änderungsverordnung zum Betäubungsmittelrecht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, die am ersten Juli dieses Jahres in Kraft treten soll.

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