Berichte

AK Berlin: SPD-Vorschläge zum Apothekengesetz nicht akzeptabel

In seinem Bericht zur aktuellen Situation wies der Präsident der Apothekerkammer Berlin, Norbert Bartetzko, während der Delegiertenversammlung am 28. Mai auf die geplante Novellierung des Apothekengesetzes und die darin befindlichen Gefahren für die öffentliche Apotheke hin. Insbesondere die in einem Vorschlag des Gesundheitsausschusses der SPD-Fraktion geforderte Öffnung der Krankenhausapotheken für die Versorgung ambulanter Patienten sei als Systembruch nicht zu akzeptieren.

In der letzten Legislaturperiode wurde vom Bundesrat die so genannte Berliner Initiative zur Änderung des Apothekengesetzes verabschiedet. Sie sollte primär die Versorgung von Alten- und Krankenheimen regeln. Vorgesehen war eine Versorgung dieser Institutionen, sofern sie unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, auch durch Krankenhausapotheken. Sie wurde allerdings im Bundestag nicht umgesetzt. Über die bisherigen Regelungen hinaus soll nun auch die Abgabe von fertigen Zytostatikazubereitungen und anderen Spezialrezepturen durch die Krankenhausapotheke an öffentliche Apotheken möglich sein. Der Verbesserung der Versorgungsqualität der ambulanten Patienten soll die geplante Einbindung der Krankenhausapotheke in die Belieferung der Ambulanzen des Krankenhauses sowie die Mitgabe der Entlassmedikation am Wochenende und vor Feiertagen dienen.

SPD-Papier wird diskutiert

Seit Anfang April wird ein Positionspapier des Gesundheitsausschusses der SPD-Fraktion diskutiert. Es sieht eine Aufweichung der bisher strengen Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung vor. Den Krankenhausapotheken soll die Versorgung ambulanter Patienten ermöglicht werden. Insbesondere bei der integrierten Versorgung soll eine sektorübergreifende Belieferung mit Arzneimitteln ermöglicht werden. Ferner soll die Direktbelieferung von Ärzten mit Impfstoffen wieder erlaubt werden.

ABDA: SPD-Papier nicht unterschätzen

Der bei der Delegiertenversammlung anwesende Geschäftsführer Apotheken- und Arzneimittelrecht, Berufsrecht der ABDA, Lutz Tisch, machte deutlich, dass das Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Ernst genommen werden muss. Die darin aufgeführten Gedanken seien nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Allerdings scheint sich die Arbeitsgruppe innerhalb der SPD-Fraktion sehr weit vorgewagt zu haben, denn einige Äußerungen werden bereits vorsichtig zurückgenommen.

Zwar sei, so Tisch, das Gesundheitsministerium dabei, die Vorschläge zu prüfen, doch sei es nicht dessen Aufgabe, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einzugreifen. Die ABDA ist intensiv dabei, die Umsetzung der Gedanken in ein Gesetz zu verhindern. Man sieht darin eine Gefährdung der Individualapotheke.

ADKA steht zum Kompromiss

Auf Nachfrage eines Delegierten erklärte der Landesvorsitzende der ADKA, Jochen Kotwas, dass der Entwurf der SPD von der ADKA weder unterstützt noch gar initiiert worden sei. Vielmehr stehe die ADKA weiter uneingeschränkt zu dem zwischen der ADKA und der ABDA im Herbst vergangenen Jahres vereinbarten Kompromiss, der eine klare Trennung von ambulanter Versorgung durch die Offizinapotheke und stationärer Versorgung durch die Krankenhausapotheke festgeschrieben habe.

Apothekenbetriebsordnung in der Diskussion

Zur geplanten Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erläuterte Lutz Tisch, dass die ABDA eine Arbeitsgruppe gebildet hatte, deren Ergebnis Ende 2000 erstmals vorgestellt worden ist. Die Apothekerkammern und das Zentrallaboratorium deutscher Apotheker (ZL) wurden anschließend um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden in einem so genannten Werkstattgespräch der ABDA am 5.März diskutiert und in der BAK-Mitgliederversammlung am 4.Mai 2001 beraten. Daraus ergaben sich die folgenden tragenden Säulen der Apotheke:

  • Apothekenpflicht,
  • Fremd- und Mehrbesitzverbot,
  • Einheitlicher Abgabepreis,
  • Trennung ambulant/stationär,
  • Kollektivverträge.

Nach Auffassung der ABDA sollten auch die folgenden Positionen in einer Neufassung der Apothekenbetriebsordnung geregelt werden:

  • Keine Relativierung des Versorgungsauftrages,
  • Aufnahme der Medizinprodukte (viele waren bereits als fiktive Arzneimittel in der ApBetrO vertreten),
  • keine Streichung des Labors,
  • Externe Identitätsprüfung nur in Ausnahmefällen,
  • Aufnahme der "Pharmazeutischen Betreuung".

Auf einige Punkte konnte sich die BAK-Mitgliederversammlung nicht einigen. Sie sind daher als weiter strittig zu betrachten:

  • Notfalldepot,
  • Botendienst,
  • Fortentwicklung der Dienstbereitschaft,
  • Notwendigkeit von Rezeptsammelstellen,
  • Clearingstelle für §25 ApBetrO,
  • Begrenzung des Dienstleistungsangebotes.

Zu den Notfalldepots wurde bei der BAK diskutiert, ob sie an den jetzigen Lagerorten weiter vorgehalten werden müssen. Bei den Botendiensten wurde diskutiert, ob diese Belieferung immer durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss. Denkbar könnte auch die Belieferung durch nicht pharmazeutisches Personal nach einem "Erstkontakt mit Beratung" in der Apotheke sein.

Die Diskussion zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung ist in der BAK noch nicht abgeschlossen. Sie soll in einer gemeinsamen Sitzung des BAK-Vorstandes mit den Präsidenten und Geschäftsführern der Kammern am 6. Juni fortgesetzt werden. Dabei sollen alle Anregungen und Einwände zu einem gemeinsamen Entwurf zusammengeführt werden, der anschließend in den ABDA-Gremien vorgestellt und mit der Politik diskutiert werden soll. Die nächste Sitzung der Delegiertenversammlung findet am 21. Juni statt. ko

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.