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Zukunft der GKV: Reformdruck auf die Krankenkassen noch zu gering?
Für Beske besteht ein Widerspruch zwischen den vergleichsweise hohen Ausgaben für das deutsche Gesundheitssystem und der relativ schlechten Bewertung in internationalen Benchmarkingstudien. Nach Auffassung des AOK-Bundesvorsitzenden Dr. Hans Jürgen Ahrens fehle ein gesamtgesellschaftlicher Konsens über klare Ziele des Gesundheitswesens, was sowohl die Bewertung als auch mögliche Reformen erschwere. Die Kritik am Gesundheitswesen richte sich nicht gegen die Arbeit bzw. die Qualität der einzelnen Leistungserbringer, vielmehr sei die mangelnde Effizienz der Strukturen zu kritisieren, z. B. die Abschottung zwischen ambulantem und stationärem Sektor und sogar zwischen Allgemein- und Fachärzten.
Der Trend zu kleinen Einheiten, insbesondere zu Einzelpraxen, verhindere nach Einschätzung des VdAK-Vorsitzenden Herbert Rebscher, moderne Technologien effizient zu nutzen. In kleinen Einheiten könnten die Ärzte keine hinreichende Erfahrung gewinnen und die Investitionen könnten sich nicht schnell genug amortisieren. Die bestehenden Strukturen seien anachronistisch.
Freies System kostet Geld
Dr. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer der KBV, erläuterte, dass die hohen Kosten des deutschen Gesundheitssystems im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt erst durch die Wiedervereinigung entstanden seien. Das deutsche Gesundheitssystem sei das freieste in der Welt. Es biete einigen "Luxus", der aber von den Bürgern gewollt werde. Die Qualität internationaler Benchmarkingstudien wurde vielfach bezweifelt. Volker Articus, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein forderte, nicht nur nach der Lebensdauer, sondern auch nach der Lebensqualität zu fragen.
GKV-Belastung oder Steuererhöhung?
Rebscher wies auf einen langanhaltenden politischen Trend hin, die GKV mit zusätzlichen Aufgaben und durch Einkommenseinschränkungen zu belasten. Als Beispiele nannte er die Steuerreform, die Rentenreform, vielfältige versicherungsfremde Leistungen und die hohe Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Außerdem werde eine Phantomdiskussion über eine angeblich zu hohe Abgabenlast geführt.
Die Abgaben in Deutschland lägen im internationalen Mittelfeld, so dass hier gar kein besonderer Reformbedarf bestehe. Zwischen Krankenkassenvertretern und Repräsentanten der Leistungserbringer bestand Einmütigkeit, einen Abbau der versicherungsfremden Leistungen zu fordern, was Rebscher jedoch als unrealistisch bezeichnete.
Grund- und Wahlleistungen praktikabel?
Sehr differenziert waren dagegen die Auffassungen zu einer möglichen Aufteilung von GKV-Leistungen in Grund- und Wahlleistungen. Für die Zahnärzte sei dies problemlos machbar und werde schon lange gefordert, erklärte der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Tycho Jürgensen. Für die übrigen medizinischen Leistungen sieht Hess einen Ansatz weniger in der Ausgrenzung bestimmter Leistungen als vielmehr im Angebot unterschiedlicher Versorgungsstrukturen, z. B. ein Hausarztmodell als Grundleistung und die Versichertenkarte mit freier Arztwahl als Wahlleistung.
Rebscher hält eine Aufspaltung der Leistungen dagegen für grundsätzlich ungeeignet, weil sich für eine bestimmte Leistung nur diejenigen versichern würden, die das jeweilige Risiko aufweisen. Dies widerspreche aber dem Prinzip einer Versicherung. Außerdem würde aus politischen Gründen kaum ein relevanter Leistungsbereich aus der GKV ausgeschlossen werden. Für Jürgensen ist eine grundlegende Änderung des bestehenden Systems nur möglich, wenn sich alle Beteiligten von tradierten Vorstellungen lösen.
Was bringt die Prävention?
Außerdem wurde der Stellenwert der Prävention für die Kosteneinsparung diskutiert. Für Prof. Dr. Michael Stimpel, stellvertretender ärztlicher Direktor der Reha-Klinik Damp, bietet die Prävention enorme gesundheitliche Chancen für das erwerbsfähige Alter. Dies verhindere jedoch nicht, dass die Menschen irgendwann einmal sterben und davor hohe Kosten verursachen. So sei der finanzielle Effekt im Gegensatz zur gewonnenen Lebensqualität schwer abschätzbar. Ahrens forderte verlässliche Rahmenbedingungen für die Prävention, die nicht im Sinne politischer Beliebigkeit mal in den GKV-Leistungskatalog eingeschlossen werden dürfe und mal nicht.
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