BVA-Info

Tag der Apotheke: Der BVA macht mit

Mit dem "Tag der Apotheke" am 21. Juni machen die deutschen Apotheken auf den Arbeitsplatz Apotheke aufmerksam. Zahlreiche Aktionen in vielen Apotheken stellen die verschiedenen Berufe vor und hinter dem HV-Tisch vor, erläutern die Ausbildungen und die Voraussetzungen. Auch der BVA hat in mehreren Veröffentlichungen auf die Berufe in der Apotheke verwiesen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden sich auf der Website des BVA (www.BVA-online.de), ebenso die stark frequentierte Jobbörse, die auch PraktikantInnen und Auszubildende vermittelt.

Start in den Beruf

Während der Ausbildung und des Praktikums steht der BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) für alle Fragen zur Verfügung. Egal, ob während der Praktika bzw Famulaturen arbeits- oder apothekenrechtliche Fragen auftreten, der BVA hilft! PKA sind sogar während der gesamten Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke tätig. Sinnvollerweise sollte dafür ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen werden - und damit beginnen oft die Fragen. Der Rechtsschutz des BVA für seine Mitglieder umfasst Rechtsberatung vom Tag des Eintritts an sowie eine Rechtsvertretung nach nur einem Jahr Mitgliedschaft. Während der Ausbildung sind PTA-SchülerInnen und StudentInnen beitragsfrei; PraktikantInnen und PKA-Auszubildende zahlen einen geringen Jahresbeitrag.

Berufsanfänger müssen auch über Versicherungen nachdenken. Welche Krankenkasse ist die richtige für mich? Brauche ich eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder besser eine Lebensversicherung? Auch bei diesen Fragen ist der BVA Ansprechpartner. Im Rahmen unseres Sicherheitspaketes "Sicherheit und Vorsorge" bieten wir Versicherungen zu günstigen Konditionen und einem hohen Leistungsstandard an.

Wieso BVA?

Eine Mitgliedschaft im BVA, der Gewerkschaft für Angestellte in der öffentlichen Apotheke, bietet neben einem umfassenden Rechtsschutz und dem Sicherheitspaket noch zahlreiche andere Vorteile. Der wichtigste ist die Tarifbindung: Die Tarifverträge für das Apothekenwesen haben nur dann automatisch Gültigkeit, wenn beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in ihrer Tariforganisation Mitglied sind. Der Arbeitnehmer müsste also Mitglied im BVA sein, der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). In diesem sind die meisten Apothekeninhaber aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einem Apothekerverband automatisch Mitglied. Die Tarifverträge (Gehaltstarifvertrag und Bundesrahmentarifvertrag) werden bundesweit zwischen BVA und ADA abgeschlossen.

Weitere Vorteile einer Mitgliedschaft im BVA seien hier nur stichwortartig aufgeführt:

  • gesicherte Tarifbindung,
  • Rechtsschutz,
  • Sicherheit und Vorsorge,
  • Qualifizierte Fortbildung,
  • Berufspolitik,
  • Informationen über Ihre Rechte,
  • Regionale Ansprechpartner,
  • Jobbörse,
  • Und die Möglichkeit, sich selbst ehrenamtlich zu engagieren! Weitere Informationen erhalten Sie über die Website des BVA (www.BVA-online.de) oder unter der Hotline (040) 363829.

    Ausbildung

    Aber Schulabgänger, in der Ausbildung befindliche junge Leute und Berufsanfänger in den Apothekenberufen profitieren nicht nur direkt vom BVA. Auch im Hintergrund ist der BVA für sie tätig: durch die Mitwirkung an der Verbesserung der Ausbildungsordnungen (AO). So war der BVA durch zwei Vertreterinnen an der neuen Approbationsordnung für Apotheker beteiligt und hat unlängst einen Leitfaden für die PTA-Famulatur in der Apotheke herausgegeben. Auch nachdem eine Ausbildungsordnung erneuert worden ist, bleibt genügend Arbeit. Wird die neue AO überall umgesetzt? Gibt es Schwierigkeiten oder Unklarheiten? Hier bleibt der BVA am Ball, so hat er vor kurzem eine Umfrage an den PTA-Schulen und unter den PTA-SchülerInnen gemacht.

    Angestellte – verzweifelt gesucht

    Grund dafür, den Tag der Apotheke ganz unter das Zeichen "Berufschance Apotheke" zu stellen, ist der sich seit längerem abzeichnende gravierende Arbeitskräftemangel. Der BVA hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass und warum sich die Situation verschlechtert – mittlerweile hat das Thema auch die offiziellen Stellen erreicht. So war das Thema auch auf dem letztjährigen Deutschen Apothekertag mit einem Antrag zu finden, der zum ersten Mal nicht sofort abgelehnt oder gar übergangen wurde. Zwar durfte das Wort "Tarife" nicht im Antrag auftauchen, aber die seit Jahren nicht adäquat angehobenen Gehaltstarife werden mit dafür verantwortlich gemacht, dass der Nachwuchs zunehmend ausbleibt bzw. dass gute Kräfte dem Bereich öffentliche Apotheke den Rücken kehren.

    Ob die auf dem Apothekertag beschlossenen Wiedereinsteigerkurse und die Aufforderung zu mehr Ausbildung auf Dauer die Lage entschärfen, darf bezweifelt werden. Die Berufe in der öffentlichen Apotheke sind mittlerweile fast ausschließlich Frauenberufe geworden (80% der Pharmaziestudierenden sind weiblich!). Und in Berufen mit überwiegend weiblichen Beschäftigten werden traditionell niedrige Gehälter gezahlt.

    Allerdings ist die Situation für Angestellte günstig wie nie: Auch der Arbeitsmarkt gehorcht den Gesetzen des Marktes. Je größer der Arbeitskräftemangel ist, desto einfacher ist es für den oder die Einzelne, gute Bedingungen auszuhandeln, etwa übertarifliche Gehälter, günstige Urlaubsregelungen, zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Fahrgeld. Der BVA berät Sie als Mitglied gern, worauf Sie bei einem Vertragsabschluss achten sollten.

    Sie suchen einen neuen Job?

    Die Online-Jobbörse des BVA hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder einem Ausbildungs- bzw Praktikumsplatz. Surfen Sie doch mal vorbei unter der Adresse www.BVA-online.de! Auch wenn Sie keinen eigenen Internetanschluss haben, können Sie uns schreiben oder faxen oder anrufen, wir nehmen dann Ihre Stellenanzeige auf. Viel Glück bei der Suche! Insa Heyde, BVA-Bundesvorstand, Bereich Presse, Tel. (0421) 3965271, Fax (0421) 3965275, E-Mail: Presse@BVA-online.de

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