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Bundesrat: Festbetragsanpassungsgesetz gebilligt
In seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat über eine Vielzahl von Gesetzen zu befinden. So standen auch drei Gesetze aus dem Gesundheitswesen auf der Tagesordnung. Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Gudrun Schaich-Walch, bat zuvor die Ländervertreter insbesondere um die Zustimmung zu den Gesetzen zum Wohnortprinzip und der Festbeträge. In ihrer Rede vor der Abstimmung ging sie auch darauf ein, dass keine Einigkeit darüber bestehe, ob das FBAG überhaupt zustimmungsbedürftig sei. Das Gesetz wurde bereits am 16. Mai dieses Jahres vom Bundestag beschlossen. Schaich-Walch hielt es jedoch für ihre Pflicht, die Länder über dieses Vorhaben umfassend zu informieren. Der Bundesrat billigte die Rechtsverordnung. Nunmehr soll das BMG selbst die Erstattungsobergrenzen für Arzneimittel bestimmen bis Klarheit darüber besteht, ob die Festsetzung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen gegen europäisches Kartellrecht verstößt. Der Verordnungsentwurf ist fast fertig, die Anhörung soll im August stattfinden. Anders als zunächst erwartet, kann die Änderung wohl erst im nächsten Jahr in Kraft treten. Dieses Jahr ist folglich noch nicht mit einer erneuten Reduzierung der Festpreise zu rechnen.
Streit um Einsparvolumen
Wie die Frankfurter Rundschau berichtete, musste Gesundheitsministerin Schmidt jedoch ein Zugeständnis machen, um auch die Zustimmung von Rheinland-Pfalz zu erhalten. Grund: widersprüchliche Aussagen zum anvisierten Einsparvolumen. Nachdem Schmidt mit der Pharmaindustrie zunächst die Einsparung von 650 Millionen Mark ausgehandelt hatte, kletterte dieser Betrag bei der Verabschiedung des FBAG im Bundestag plötzlich auf 750 Millionen Mark. Dies wollte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) den in seinem Bundesland ansässigen Arzneimittel-Herstellern nicht zumuten. Um zu verhindern, dass Rheinland-Pfalz den Vermittlungsausschuss anruft, soll Schmidt Beck kurz vor der Abstimmung im Bundesrat zugesagt haben, das Einsparvolumen doch bei 650 Millionen Mark zu belassen. Schaich-Walch nannte in ihrer Rede vor dem Bundestag dennoch wieder den Betrag von 750 Millionen Mark. Vertreter der Pharmaindustrie reagierten auf diese Widersprüchlichkeiten unterschiedlich. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) Sendler kritisierte, dass sich die Krankenkassen und das BMG mit diesem Gesetz vom Festbetragskompromiss verabschiedeten und somit die Gespräche am runden Tisch belasten. Beim Verband Forschender Arzneimittel-Hersteller (VFA) ist man gelassener und vertraut darauf, dass das BMG noch Nachbesserungen vornehmen wird.
Neues Kassenwahlrecht ab 2002
Hinsichtlich der Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte fiel die Entscheidung schnell: der Bundesrat folgte der Empfehlung des Gesundheitsausschusses und erteilte seine Zustimmung. Das Gesetz soll dem häufigen Kassenwechsel der Versicherten im Jahresverlauf Einhalt gebieten. Versicherungspflichtige können künftig die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. An diese Wahlentscheidung sind sie dann anderthalb Jahre lang gebunden. Anders als noch im Gesetzentwurf bleibt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen erhalten. Diese Neuregelungen werden zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes soll dagegen eine Bestimmung in Kraft treten, wonach die Kündigungsmöglichkeit der Versicherungspflichtigen zum 31. Dezember 2001 aufgehoben wird.
Vermittlungsausschuss zum Wohnortprinzip angerufen
Keine Mehrheit in der Länderkammer fand die von der Regierungskoalition geplante Neuregelung der Honorare für Ärzte und Zahnärzte in Ostdeutschland. Die vorgesehene Aufstockung der Arzthonorare um rund 100 Millionen Mark geht den neuen Ländern nicht weit genug. Nach Vorstellung des Bundesrates muss eine Steigerungsmöglichkeit für die Honorare möglich sein. So sei schon mehrfach vorgeschlagen worden, eine solche in Zwei-Jahres-Schritten vorzunehmen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht derartiges jedoch nicht vor. Nun muss sich der Vermittlungsausschuss mit dem Streit befassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt dies und hofft auf eine neue Lösung zugunsten der Ärzte in den neuen Ländern im Vermittlungsverfahren.
Der Bundesrat hat das Festbetragsanpassungsgesetz (FBAG) gebilligt. Hiernach wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorübergehend zur Festsetzung der Festpreise für Arzneimittel ermächtigt. Die Länderkammer stimmte auch dem Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte zu. Das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Ärzten bedarf nach Ansicht des Bundesrats noch der Überarbeitung.
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