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Arzneimittel und Therapie
Virushepatitiden: STIKO-Empfehlungen und praktische Umsetzung klaffen weit aus
Während der Erreger der HepatitisA (HAV) vorwiegend in südlichen Ländern auftritt, ist das Hepatitis-B-Virus (HBV) auch in Deutschland weit verbreitet. HAV wird fäkal-oral über kontaminierte Speisen oder verunreinigtes Trinkwasser übertragen. Die Infektion mit HBV erfolgt dagegen vorwiegend über sexuelle Kontakte oder über Blut und Blutprodukte. Hepatitis A verläuft häufig klinisch inapparent bzw. subklinisch. Wenn überhaupt, stehen gastrointestinale Beschwerden und allgemeines Krankheitsgefühl im Vordergrund. Insbesondere bei jungen Betroffenen heilt die Krankheit innerhalb weniger Wochen komplikationslos aus.
Der Krankheitsverlauf der Hepatitis B reicht von Symptomlosigkeit bis zu schweren ikterischen Verläufen. Bei 10 Prozent der Erwachsenen kommt es zu einer Chronifizierung, die zu einem zirrhotischen Umbau der gesamten Leber oder auch zu neoplastischen Veränderungen führen kann.
Unterschiedlich impfen
Entsprechend der unterschiedlichen Charaktere der beiden Erkrankungen sind die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) ausgelegt: Die STIKO empfiehlt eine Grundimmunisierung gegen Hepatitis B für alle Neugeborenen, Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Weiter ist eine Impfung für Risikogruppen, wie medizinisches Personal, Dialysepatienten, Hämophilie-Patienten, Drogenabhängige, Prostituierte und homosexuell aktive Männer, vorgesehen. Bei Personen, die beruflich gefährdet sind, kommt der Arbeitgeber für die Kosten auf. In den übrigen Fällen sind die Krankenkassen die Kostenträger. Die postexpositionelle Impfung ist indiziert für medizinisches Personal bei Verletzung mit möglicherweise erregerhaltigen Gegenständen. Da es sich hierbei um einen Berufsunfall handelt, kommt die Berufsgenossenschaft für die Impfkosten auf. Anders sieht es bei Neugeborenen von HbsAg-positiven Müttern aus, hier wiederum springen die Krankenkassen ein.
Kostenübernahme
Für die Kostenübernahme der Hepatitis-A-Impfung bei erhöhter Gefährdung von Personen bzw. Angehörigen von Risikogruppen kommen verschiedene Träger infrage: die Krankenkassen zum Beispiel bei Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, die keine HAV-Antikörper haben, oder bei Personen mit substitutionspflichtiger Hämophilie. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt der Arbeitgeber die Kosten bei Hepatitis-A-gefährdetem medizinischem Fach- und Pflegepersonal sowie Küchen- und Reinigungskräften. Die in den STIKO-Empfehlungen mit R gekennzeichnete Hepatitis-A-Schutzimpfung anlässlich eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes ist keine Kassenleistung. Sie stellt eine typische Reiseimpfung dar und muss daher vom Reisenden selbst bezahlt werden.
Nicht als "Last-Minute-Impfung"
Häufig kommt bei Urlaubsreisen der Hepatitis-A/B-Kombinationsimpfstoff zum Einsatz. Hierbei wird häufig nicht beachtet, dass ein belastbarer Impfschutz erst nach der zweiten Impfung vorliegt, da im Kombinationsimpfstoff eine niedrig dosierte Hepatitis-A-Komponente vorliegt. Als Last-Minute-Impfung ist die Hepatitis-A/B-Kombinationsimpfung daher nicht geeignet. Die Hepatitis-B-Komponente des Kombinationsimpfstoffs wird bis zum 18.Lebensjahr von den Kassen erstattet; die Hepatitis-A-Komponente als Reiseimpfung jedoch nicht. Im Hinblick auf die gewünschte Eradikation der dringlicheren Gefahr – HepatitisB – sollte das vorhandene Kassenbudget für die konsequente Hepatitis-B-Impfung der Bevölkerung (nach Impfempfehlung der STIKO) eingesetzt werden, anstatt eine kleinere Gruppe gleichzeitig auch gegen die HepatitisA zu schützen.
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