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Berichte
BApÖD: Jahrestreffen der unterrichtenden Apotheker
Besuch bei Fa. Schering
Die Veranstaltung begann am Freitagvormittag mit einem Besuch der Firma Schering. Diese bot uns im Fachbereich Qualitätskontrolle – Corporate Quality Control (CQC) – ein hochinteressantes Besuchs- und Vortragsprogramm. Dr. Brandl zeigte in einem sehr informativen Fachvortrag am Beispiel der "Validierung von Prüfmethoden" die großen Anstrengungen auf, die die Arzneimittelhersteller im Rahmen der Qualitätskontrolle unternehmen müssen. Er stellte uns das Validierungskonzept seiner Firma vor. Es war sehr beeindruckend, wie penibel und aufwendig die Erarbeitung, Durchführung und Dokumentation ist.
Bei den umfangreichen und zahlreichen Prüfmethoden werden moderne Techniken und klassische nasschemische Methoden eingesetzt. Standardmäßig sind dies Hochdruckflüssigkeits- und Dünnschicht-Chromatographie, Infrarot- und UV-Spektroskopie, Polarimetrie und Titrimetrie. Für den gesamten CQC-Bereich steht in einer eigenen Abteilung auch die Laserbeugungs-Spektroskopie zur Verfügung, mit deren Hilfe z.B. die Korngröße bestimmt werden kann. Damit wurde uns verständlich, dass eine PTA nur geringe Berufschancen in der Industrie hat, da die erforderliche Einarbeitung für die Industrie zu teuer wird.
Nach einer regen Diskussion folgte die Führung durch die erst im Juni 1999 fertiggestellten Labors. Im Zuge der Umstrukturierung und Rationalisierung wurde das "offene Labor" geschaffen, ein Großlabor, in dessen Mitte die Geräte stehen und zu beiden Seiten die kleinen Schreibtischräume der Mitarbeiter. Von einer Labortätigkeit im ursprünglichen Sinn ist nur noch wenig übrig geblieben. Die Prüfungen laufen zum großen Teil halb- oder vollautomatisch ab, auch ein Roboter kommt zum Einsatz.
Die Laborantentätigkeit findet überwiegend am Computer statt. Die EDV-mäßige Vernetzung der einzelnen Labors untereinander und mit den internen und auch externen Abteilungen soll so weit ausgebaut werden, dass zu jeder Zeit Zugriff zu allen relevanten Daten und Protokollen möglich ist.
Für eine bessere PTA-Ausbildung
Ein provokantes Thema schnitt Kollege Pölzing von der Völker-Schule in Osnabrück an: "Brauchen wir ein neues Unterrichtskonzept, um die Ausbildung der PTA zu verbessern?" Er hatte in einer Studie festgestellt, dass sich die PTAs für ihre Tätigkeit in der Apotheke häufig durch die Schule nicht ausreichend vorbereitet fühlen. Es zeige sich mangelnde Methoden- und Sozialkompetenz. Diese könnten durch Unterrichtsformen mit Rollenspielen, Fallbeispielen, Projektarbeiten und selbstorganisiertem Lernen verbessert werden.
Wünschenswert wäre auch eine noch stärkere Ausrichtung auf den beruflichen Alltag. Die neue APrV-PTA hat durch die Einführung des Unterrichtsfachs Apothekenpraxis hier nur eine geringe Verbesserung gebracht, da die klassische Trennung in einzelne Unterrichtsfächer beibehalten wurde.
Lernfeldkonzept
Dem stellte Pölzing nun das Lernfeldkonzept gegenüber. Das ist ein berufsorientiertes, ganzheitliches und handlungsorientiertes Ausbildungsmodell.
Der Lehrstoff wird in thematische Einheiten – Lernfelder – gefasst. Jedes Lernfeld enthält eine Zielformulierung, Angabe der Inhalte und einen Zeitrichtwert und orientiert sich an der beruflichen Aufgabenstellung. Dazu werden in Handlungsfeldern die Kompetenzentwicklungen festgelegt. Der Lehrstoff der PTA-Ausbildung könnte in sechs Lernfelder gefasst werden, deren Zeiteinheiten mit der Stundentafel der APrV-PTA abgestimmt werden:
- 200 Std. Verordnungen ausführen
- 420 Std. Beraten und Abgeben im Rahmen der Selbstmedikation
- 220 Std. Dienstleistungen anbieten und erbringen
- 640 Std. Arzneimittel herstellen
- 700 Std. Qualität kontrollieren.
Es werden also nicht mehr Wissen und Kenntnisse isoliert in einzelnen Fächern vermittelt und erworben. Das kommt dem "Fächerübergreifenden Unterricht" sehr nahe, wie er seit langem in mehr oder weniger ausgeprägter Form an den PTA-Schulen praktiziert wird.
In der sehr kontrovers und emotional geführten Diskussion wurden jedoch große Zweifel geäußert ob der Durchführbarkeit. Sind die SchülerInnen mit ihrer schulischen Vorbildung in der Lage, dieser Unterrichtsform zu folgen, die eine andere Lerntechnik und die Fähigkeit zu vernetztem Denken verlangt? Von Seiten der Schulen würde ein erheblicher organisatorischer Aufwand verlangt, der kaum zu bewältigen ist. Können die unterrichtenden Apotheker einen überwiegend handlungsorientierten Unterricht abhalten? Wie ist die staatliche Ausbildungsordnung mit der Stundentafel für einzelne Fächer mit dieser Unterrichtsform in Einklang zu bringen? Die Prüfungsordnung schreibt schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen in Einzelfächern vor, die es so nicht mehr geben wird.
Dies sind nur einige der vorgebrachten Einwände. An der Lösung dieser Probleme wird zurzeit in Niedersachsen gearbeitet. Im Schuljahr 2001/2002 soll der Lernfeldorientierte Unterricht an den PTA-Schulen eingeführt werden.
Apothekenpraxis und 1. Prüfungsabschnitt
Auch dieses Mal befassten sich die Teilnehmer in zwei getrennten Arbeitskreisen mit aktuellen Themen. Im Arbeitskreis "Apothekenpraxis" fand ein interessanter Erfahrungsaustausch statt. Im Großen und Ganzen hielt man die Zielsetzung des Leitfadens Apothekenpraxis für richtig. Ob sie auch erreicht und der Praxisschock verringert wird, hängt im Wesentlichen von der Durchführung des Unterrichtes vor allem in kleinen Gruppen ab. Das scheitert häufig aus organisatorischen und personellen Gründen.
Der zweite Arbeitskreis fasste die Erfahrungen mit dem "1. Prüfungsabschnitt der APrV-PTA" zusammen. Die erhoffte Vereinheitlichung der PTA-Prüfung in der Bundesrepublik wird durch die neue Verordnung nicht erfüllt. Der Rahmen der Prüfungsordnung ist zu weit gefasst und erhält zusätzlich durch die Öffnung für die Bundesländern mit schulrechtlich geregelten Ausbildungsgängen eine kaum überschaubare Vielzahl von Variationen.
Ein Vergleich der Abschlüsse ist daher nicht möglich, und die Gleichwertigkeit der PTA-Prüfungen innerhalb der Bundesrepublik muss infrage gestellt werden. Das beginnt schon bei der Zulassung zur Prüfung durch die sehr unterschiedliche Definition des Begriffs "erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang".
Die im § 7 geregelte Wiederholung der Prüfungen ist sehr widersprüchlich. So ist bei Nichtbestehen von nur zwei praktischen Prüfungen ein erneuter Schulbesuch erforderlich, nicht jedoch, wenn ein Prüfling zwei schriftliche, zwei mündliche und ein praktisches Fach – also fünf Fächer – nicht bestanden hat.
Ob eine mangelhafte oder noch schlechtere Prüfungsleistung tatsächlich zum Nichtbestehen des Prüfungsfaches führt, hängt ebenfalls davon ab, in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt wird. So kann – je nach Bundesland – die schulische Leistung immer bei der Notenfindung herangezogen werden, oder aber nur bei mangelhafter Leistung, oder aber überhaupt nicht. Damit werden nicht nur die Prüflinge ungerecht behandelt, sondern ein Vergleich der Endnoten lässt auch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Leistung der PTA zu.
Diese unterschiedliche Handhabung der APrV-PTA führt bereits zu einem Prüfungstourismus. Einige Prüflinge versuchten die Wiederholungsprüfung in dem Bundesland abzulegen, das für ihre Situation die günstigsten Bedingungen bietet.
Forderungen des BApÖD
Deshalb fordert der BApÖD:
- Die Ausführung der APrV-PTA soll in allen Bundesländern gleich sein, damit Ungleichbehandlungen von SchülerInnen beseitigt werden.
- Die Zulassung zur Prüfung soll bundeseinheitlich geregelt werden. Die Teilnahme am Lehrgang ist erfolgreich, wenn die SchülerInnen in nicht mehr als zwei Fächern des theoretischen und praktischen Unterrichts mit mangelhaft oder schlechter benotet werden, wobei der Durchschnitt sämtlicher Noten nicht über 4,0 liegen darf.
- Bei der Findung der Endnoten sollen die Lehrgangsnoten berücksichtigt werden. Die Einzelnoten werden im Prüfungszeugnis mit aufgeführt. Die Rundungsregel des § 7 soll nur am Ende für das Zeugnis angewandt werden. (Zu § 7 Abs. 3 u. 4.)
- Wer mehr als ein Fach aller Prüfungsfächer nicht besteht, soll wieder am Lehrgang teilnehmen (wenn die Endnote unter Berücksichtigung der Lehrgangsnote gebildet wird). Wenn in nur einem Fach die Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde, kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung gewährt werden. (Zu § 7 Abs. 5.)
- Ein Wechsel von SchülerInnen zu anderen Schulen oder in andere Bundesländer während eines Prüfungsabschnittes soll grundsätzlich nicht möglich sein.
Nächstes Treffen in Leer
Mit dieser Beschlussfassung endete der offizielle Teil des Jahrestreffens. Das nächste BApÖD-Jahrestreffen der unterrichtenden Apotheker wird voraussichtlich Ende September 2001 in Leer stattfinden.
Die Teilnehmer bedanken sich bei dem Team der PTA-Schule im Lette-Verein und Frau Dr. Schöpflin-Hertwig für die kulinarische Betreuung und bei der Firma Phoenix für die großzügige finanzielle Unterstützung.
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