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Pressekonferenz in Davos: Paradigmenwechsel öffentlich diskutieren
Der Rahmenvertrag, den Metzger zitierte, sieht zur Finanzierung der integrierten Versorgung folgendes Prozedere vor: "Im Rahmen der Durchführung eines Vertrages nach § 140b SGB V können weitere Finanzierungsquellen vorgesehen werden. Für diesen Fall haben die Vertragspartner in der Integrierten Versorgung Namen, Anschriften sowie Höhe der Beteiligung ihrer Kapitalgeber und der mit ihnen assoziierten Gesellschaften, die mit der Durchführung des Vertrags nach § 140b im Zusammenhang stehen, gegenüber den Krankenkassen offen zu legen. Sie haben in gleicher Weise über mit Dritten abgeschlossenen Sponsorenverträge bzw. Zuwendungen zu informieren."
Metzger warnte wie bereits in seiner Kongress-Eröffnungsrede davor, dass sich das Gesundheitswesen durch diese Regelung weg vom Solidarsystem, hin zu einem kapitalorientierten System nach amerikanischem Vorbild bewegen werde. Dabei werde der bisher bestehende Gleichheitsgrundsatz, nach dem jeder nach seinem Vermögen das Solidarsystem mittrage und unabhängig von der Höhe seines geleisteten Beitrags gleiche Behandlung erfahre, verletzt und eine flächendeckende gleichmäßige Versorgung unmöglich gemacht. Stattdessen bestimmten fremde Kapitalgeber das Gesundheitssystem, deren vorrangiges Interesse nicht in einer qualitativ gleichrangigen Versorgung aller, sondern in der Erlangung von Einfluss und Rendite liegen würde. Die Mittel für diese Renditen, so Metzger, würden zum einen dem Beitrag entnommen, der für die Versorgung der Versicherten im alten System unangetastet zur Verfügung stand. Zum zweiten aber werde der Kapitalgeber auch aus dem Gesundheitsmarkt durch geschicktes Produktplacement nochmals an anderer Stelle am Patienten verdienen und weitere Rendite erwirtschaften.
Metzger räumte ein, dass eine Gesellschaft durchaus entscheiden könne, sich weg von einem Solidarsystem hin zu einem kapitalbestimmten System zu bewegen. Allerdings müsse sie für eine bewusste Entscheidung für das eine oder das andere System über die Zusammenhänge und Hintergründe informiert werden. Aufklärung über den Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen habe jedoch bislang nicht stattgefunden. Dies wolle und müsse man nun ändern.
Internet: Ein Medium, kein Lieferservice
Im Zusammenhang mit dem Thema "Arzneimittelversandhandel" bekräftigte Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA – Bundesverband Deutscher Apothekerverbände, nochmals die Position des Berufsstandes, der den Versandhandel von Arzneimitteln kategorisch ablehnt und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen derartige Bestrebungen vorgehen will. Friese betonte, dass diese Ablehnung nicht mit einer generellen Ablehnung des Internets gleichzusetzen sei. Das Internet, so Friese, sei ein Medium wie andere auch. Es sei jedoch kein Lieferservice. Für die Beratung von Kunden sei das Internet ein hervorragendes Instrument, das man in Zukunft auch verstärkt nutzen wolle. Das Internet als Vertriebsschiene für Arzneimittel sei jedoch aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht akzeptabel und zudem auch keine geeignete Maßnahme zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Das bestehende System der Arzneimittelverteilung via die deutschen Apotheken lasse sich durch das Internet weder schneller, noch kostengünstiger, noch sicherer gestalten. Die Apothekerschaft, so Friese, werde daher am bestehenden System festhalten und dieses vertreten, solange keine Alternativen aufgezeigt würden, die akzeptabel und tragbar für alle seien.
"Der Paradigmenwechsel, der durch die im Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung verankerten Möglichkeit des Sponsoring vollzogen wird, muss öffentlich diskutiert und der Bevölkerung stärker ins Bewusstsein gebracht werden." Dies betonte Johannes Metzger, Präsident der Bundesapothekerkammer, auf der Pressekonferenz, die im Rahmen der diesjährigen BAK-Fortbildungswoche am 15. Januar in Davos stattgefunden hat.
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