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Thüringen: Ärztin versorgt Patienten mit abgelaufenen Arzneimitteln

Weil eine Ärztin in einem Altenheim in Jena Patienten mit abgelaufenen Arzneimitteln versorgt hat, fordert die Landesapothekerkammer Thüringen die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

Der Budgetzwang, dem die Ärzte in zunehmendem Maße durch die Gesundheitspolitik ausgesetzt sind, treibt bisweilen seltsame Blüten. Der nachfolgend geschilderte (wahre) Fall verdeutlicht dies anschaulich:

In einem Altenheim in Jena brachte eine Hausärztin einer Patientin drei Packungen eines apothekenpflichtigen Medikamentes mit. Sie wies das Heimpersonal an, der Patientin das Arzneimittel zu verabreichen. Bei der Kontrolle des Verfalldatums fiel einer Schwester auf, dass der Termin bereits mehrere Monate überschritten war. Somit handelte es sich nach den Rechtsvorschriften um ein nicht verkehrsfähiges Medikament. Die Schwester setzte sich daraufhin telefonisch mit der Ärztin in Verbindung und informierte sie über den Sachverhalt. Die Medizinerin reagierte sehr bestimmt und ordnete an, das Präparat sei trotzdem zu verabreichen. Zur Erklärung gab sie an, das Medikament könne problemlos noch ein Jahr nach dem Ablauf des Verfalldatums verwendet werden. Als die Schwester sich weiterhin weigerte, der Patientin das Arzneimittel zu geben, zeigte die Ärztin offen ihren Ärger über dieses (absolut korrekte) Verhalten.

Die Heimleitung hat daraufhin die Landesapothekerkammer Thüringen über den Vorfall informiert. Diese hat beim Thüringer Landesverwaltungsamt als der für das Arzneimittelgesetz zuständigen Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens erbeten. Als Begründung wurde unter anderem die offensichtliche Uneinsichtigkeit der Ärztin genannt. Außerdem sei davon auszugehen, dass es sich bei dem geschilderten Vorfall nicht um einen Einzelfall handelt. Auch die Landesärztekammer Thüringen befasst sich inzwischen mit diesem Fall.

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