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BVA-Info
Mitbestimmung in Apotheken: Neuordnung des Betriebsverfassungsgesetzes
Viele der neu geschaffenen Regelungen betreffen größere Betriebe und sind daher für den Bereich der Apotheke derzeit nicht relevant. Etliche Neuregelungen betreffen aber gerade kleinere Betriebe. So ist das komplizierte Wahlverfahren in kleineren Betrieben vereinfacht und verkürzt worden, auch, um den Arbeitgebern keine langfristigen Gegenstrategien zu ermöglichen.
Zukünftig werden alle Beschäftigten bei Gründung eines BR berücksichtigt, also auch z. B. die Boten - ein weiterer Vorteil für Kleinstbetriebe. Arbeitsmöglichkeiten und Schutz des BR sind verbessert worden, ebenso werden die Mitsprachemöglichkeiten erweitert. Und nicht zuletzt wurde auch an die Frauenförderung gedacht; hier ist bis zum Schluss heftig gerungen, dann aber eine für größere Betriebe akzeptable Lösung gefunden worden. Im Bereich der Apotheke wirkt sich die festgelegte anteilige Quote nach Geschlechtern wegen des hohen Frauenanteiles in der Regel nicht aus.
Vermutlich werden aufgrund der neuen Gesetzeslage mehr Betriebsräte in Apotheken als bisher gegründet werden. Der BVA wird, wenn der vollständige Gesetzestext vorliegt, seine Mitglieder über wichtige Details informieren. Eine der Juristinnen des BVA hat sich auf das Betriebsverfassungsrecht spezialisiert und gewährt interessierten Mitgliedern, die bereits Betriebsratsmitglieder sind oder einen Betriebsrat gründen wollen, jederzeit Unterstützung.
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