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- DAZ 32/2001
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Pharmazeutisches Recht
Ausgeschlossene Arzneimittel
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen soll gemäß § 93 Abs. 1 SGBV u.a. eine Übersicht zu auf Grund des § 34 Abs. 3 SGBV von der Versorgung nach § 31 SGBV ausgeschlossenen Arzneimittel nach der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 29. November 2000 (BGBl. I S. 1593) zusammenstellen. Mit der Erstellung dieser Arzneimittel-Übersicht hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen den Bundesverband der Betriebskrankenkassen beauftragt.
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen gibt den Herstellern von Arzneimitteln Gelegenheit zur Stellungnahme und hat den Entwurf der Arzneimittel-Übersicht dem - Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), - Bundesverband der Arzneimittel-Importeure (BAI), - Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), - Deutschen Generikaverband e.V., - sowie dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) zugeleitet.
Betroffene pharmazeutische Unternehmen, die keinem der o.a. Verbände angehören, können den Entwurf der Arzneimittel-Übersicht beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen anfordern. Stellungnahmen zu der Arzneimittel-Übersicht sind spätestens bis 31. August 2001 schriftlich an den Bundesverband der Betriebskrankenkassen Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, Telefax (0201) 1791022 zu richten.
Essen, den 1. August 2001 Bundesverband der Betriebskrankenkassen Der Vorsitzende des Vorstands W. Schmeinck
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