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LAV Baden-Württemberg: Apotheker plädieren für "elektronisches Rezept"
Mit der von den Apothekern bereits entwickelten speziellen Karte wäre nach Auffassung des LAV eine lückenlose Arzneimitteldokumentation sichergestellt. Eine aufwändige und gleichsam komplizierte Suche nach Patienten, die möglicherweise von einem Arzneimittelrückruf betroffen wären, könnte mit Hilfe dieser Technologie wesentlich einfacher und effizienter gestaltet werden.
Wie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg in der Presseinformation herausstellt, hat der Patient bei all diesen Neuerungen selbstverständlich weiterhin die freie Arzt- und Apothekenwahl. Er entscheide für sich, welchem Arzt oder Apotheker seines Vertrauens er Einblick in seine Gesundheitsdaten gewährt.
Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes würde die Qualität der Arzneimittelversorgung noch einmal deutlich verbessert: "Prüfungen auf Wechselwirkungen von Arzneimitteln und Kontraindikationen können durchgeführt und daraufhin Warnhinweise erzeugt werden", erklärt Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes. Diese Prüfungen sollten Ärzten und Apothekern zur Verfügung stehen und – das ist ganz wichtig – automatisch erfolgen.
Die Vorteile eines solchen Systems lägen auf der Hand: Die sensiblen Gesundheitsdaten bleiben in der Hand des einzelnen Patienten; sie sind auf seiner Krankenversichertenkarte gespeichert. Durch die moderne Technik sei eine qualitativ bessere Arzneimittelversorgung möglich: Durch sekundenschnelles Erkennen von Mehrfachverordnungen gleicher bzw. ähnlicher Wirkstoffe, Wechselwirkungen und Kontraindikationen zwischen Arzneimitteln oder von Arzneimittelallergien könne der Patient vor Schäden bewahrt werden.
Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung werde gesteigert. "Es gibt noch viele weitere, auch für die Politik interessante Vorteile dieser Lösung", fasst Becker zusammen. "Wir stehen hier mit unserem Know-how der Politik zur Verfügung – für ein Mehr an Sicherheit für unsere Patienten."
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