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Paul-Ehrlich-Institut: Keine Übertragungsgefahr von vCJK durch Impfstoffe
Die Frage der Übertragbarkeit von BSE und vCJK durch Arzneimittel ist nicht neu. Das PEI hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich mit der Frage befasst, ob die menschlichen Formen der TSE (transmissible spongioforme Enzephalopathie, z. B. CJK und vCJK) durch Materialien menschlichen Ursprungs, insbesondere durch Blut, Blutbestandteile wie Plasma und daraus hergestellte Produkte übertragbar sein könnten.
Bisher gibt es jedoch, so das PEI in einer Stellungnahme, weltweit keinerlei Hinweise, dass vCJK durch Blut oder Blutprodukte übertragen worden sein könnte. Dennoch seien Maßnahmen getroffen worden, damit das Blutplasma, aus dem Albumin wie auch andere Bestandteile gewonnen werden, nicht von Spendern stamme, die einem Risiko ausgesetzt seien, selbst an vCJK zu erkranken. Darüber hinaus haben Untersuchungen gezeigt, so das PEI weiter, dass aufgrund des Herstellungsprozesses gerade in Albumin keine Infektiosität nachgewiesen werden kann, selbst wenn das Ausgangsmaterial für Studienzwecke mit großen Mengen Erreger versetzt wurde.
Prinzip der Risikovorsorge
Im Paul-Ehrlich-Institut folge man jedoch dem Prinzip der Risikovorsorge. Da man insgesamt über die Erkrankung vCJK noch nicht genügend weiß, sind daher zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden:
- Aus tierexperimentellen Untersuchungen gibt es Hinweise, dass Prionen, sofern sie in diesen Modellsystemen im Blut vorkommen, insbesondere mit den Leukozyten assoziiert sind. Plasma, das zur Herstellung von Albumin und anderen Blutprodukten verwendet wird, enthält nur relativ wenige Blutzellen. Bei der Herstellung von Bluttransfusionen ist es vorgeschrieben, die Leukozyten zu entfernen.
- Blut oder Plasma aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, wo inzwischen mehr als 100 Fälle an vCJK bekannt geworden sind, darf nicht verwendet werden.
- Wer sich zwischen 1980 und 1996 mindestens ein halbes Jahr im Vereinigten Königreich aufgehalten hat, wird nicht zur Spende zugelassen. In dieser Zeit bestand dort die größte Gefahr, sich über die Nahrung mit dem BSE-Erreger zu infizieren.
- Personen mit Krankheitszeichen dürfen grundsätzlich kein Blut spenden. Sollte ein Spender im Nachhinein an vCJK erkranken, müssen alle Produkte, in die sein Blut oder Plasma eingegangen ist, zurückgerufen werden.
Zusammenfassend ist das PEI der Ansicht, dass nach Abwägung aller verfügbaren Daten die Verwendung von Plasmaprodukten als Arzneimittel angesichts des hohen Nutzens und des vermutlich sehr niedrigen Risikos weiterhin gerechtfertigt ist. Die Verwendung von Plasmaderivaten wie Albumin ist mit einem äußerst geringen Risiko verbunden, da Plasma aus dem Vereinigten Königreich (UK) seit 1998 nicht mehr verwendet wird und da eine möglicherweise in geringer Konzentration im Blut vorhandene Infektiosität bei der Herstellung von Albumin mit hoher Wahrscheinlichkeit entfernt würde.
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