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Vertriebswege: GEK will Arzneimittelversand
Anlässlich einer Expertentagung in Düsseldorf forderte auch diese Ersatzkasse eine Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes, um das Online-Handelsverbot von Arzneimitteln aufzuheben. Zusätzlich müssten die Krankenkassen autorisiert werden, so heißt es in einer Pressemitteilung der GEK, Verträge mit internetgestützten Versandapotheken und auch der Industrie abzuschließen, um Medikamente für ihre Versicherten kostengünstiger anbieten zu können.
Nach Auffassung dieser Kasse könne die Ausweitung des Pharmaversandes auf verschreibungspflichtige Medikamente ein interessanter Ansatzpunkt zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen sein: Durch Wegfall des Apothekenzuschlages sowie der Möglichkeit erheblicher Rabatte beim direkten Bezug vom Pharmahersteller, hält die GEK - rein rechnerisch - in Einzelfällen Preisvergünstigungen pro Medikament von mehr als 30 Prozent für möglich. Wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, geht die GEK davon aus, dass über 40 Prozent des Arzneimittelpreises in Deutschland Vertriebskosten seien. Im europäischen Ausland seien diese Kosten erheblich niedriger. Es müssten Wege gefunden werden, um diese Kosten im Sinne der Beitragszahler zu reduzieren. Denn gerade im Arzneimittelbereich seien die gesetzlichen Krankenkassen mit steigenden Ausgaben konfrontiert. In den USA würden bereits 13 Prozent der Arzneimittel über das Internet vertrieben, Preisnachlässe von bis zu 30 Prozent seien üblich. Für die GEK stellt ein Arzneiversand einen "verbraucherfreundlichen Vertriebsweg" dar, der hilft, Kosten zu sparen.
Daher sei die Politik gefordert, einen sicheren und verbraucherfreundlichen Arzneihandel über das Internet umzusetzen. Wie die USA nützten auch die europäischen Nachbarländer Großbritannien und Schweiz diese Vertriebsform bereits seit Jahren effektiv und unter Berücksichtigung des Patienten- und Verbraucherschutzes. Immerhin räumt die Ersatzkasse ein, dass in diesem Zusammenhang die Festlegung von Qualitätsstandards für Internet-Apotheken sowie die Erarbeitung von elektronischen Qualitätszeichen im Sinne von Gütesiegeln unverzichtbar seien. Anhand dieser Qualitätszeichen erhielte der Verbraucher die notwendige Orientierung bei den Gesundheitsangeboten im Internet, so die GEK.
Nachdem der Bundesverband der Betriebskrankenkassen bereits wiederholt eine Liberalisierung des Arzneiversandhandelsverbots forderte, spricht sich auch die Gmünder Ersatzkasse GEK für ein Umdenken bei den Vertriebswegen für Arzneimittel aus. Nach Auffassung dieser Kasse könne die Ausweitung des Pharmaversandes auf verschreibungspflichtige Medikamente ein interessanter Ansatzpunkt zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen sein: Durch Wegfall des Apothekenzuschlages sowie der Möglichkeit erheblicher Rabatte beim direkten Bezug vom Pharmahersteller, hält die GEK – rein rechnerisch – in Einzelfällen Preisvergünstigungen pro Medikament von mehr als 30 Prozent für möglich.
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