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DAZ aktuell
Regelversorgung: Akupunktur bleibt ausgeschlossen
Nach Überprüfung des Nutzens, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Akupunktur hatte der Bundesausschuss am 16. Oktober 2000 die Anerkennung des Therapieverfahrens als Kassenleistung abgelehnt. Allerdings wurde der Einführung dreijähriger Modelle bei den Indikationen chronische Kopf-, Lendenwirbelsäulen- und Osteoarthroseschmerzen zugestimmt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte diesen Beschluss nicht beanstandet.
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