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DPhG-Fachgruppe Pharmazeutische Biologie "beeindruckend zurückgemeldet"

Der Präsident der DPhG selbst hatte während der DPhG-Jahrestagung in Halle an dem Vorsymposium der reaktivierten Fachgruppe Pharmazeutische Biologie am 11. Oktober teilgenommen. Er hoffe, dies werde wieder zu einer feststehenden Einrichtung, äußerte sich Prof. Dr. Theo Dingermann in der konstituierenden Mitgliederversammlung. Erfreut bedankte er sich bei der Initiatorin und Organisatorin des Vorsymposiums, PD Dr. Sabine Alban, Regensburg: "Die Fachgruppe hat sich mit wichtigen Bekenntnissen beeindruckend zurückgemeldet."

Nur rationale Phytotherapeutika haben Überlebenschancen

Das Generalthema des Vorsymposiums lautete "Vom Pflanzenextrakt zum Phytopharmakon" (s. DAZ 42, S. 95). Professor Gerhard Franz, Regensburg, Referent zum Thema "Definition und Qualitätskriterien aktueller Arzneipflanzenextrakte", fasste in einem nachfolgenden Gespräch die Anliegen des Symposiums noch einmal zusammen: Im Zuge der europäischen Harmonisierung müsse die im deutschen Arzneimittelgesetz festgeschriebene Rolle der Phytotherapeutika als "Arzneimittel besonderer Therapierichtungen" unbedingt zurücktreten.

Überlebenschancen auf längere Sicht haben nur noch Phytotherapeutika, die der rationalen Phytotherapie zugerechnet werden können, bei denen neben der erforderlichen pharmazeutischen Qualität auch die klinische Effizienz und therapeutische Sicherheit nachprüfbar ist. Nur so könne der derzeit spürbaren, bewussten Diskriminierung dieser Medikamentengruppe konkret begegnet werden.

Licht in der "black box"

Arzneipflanzenextrakte stellten noch vor einigen Jahren eine pharmazeutische und pharmakologische "black box" dar. Inzwischen haben sie sich durch aktuelle analytische Techniken zu reproduzierbaren und vergleichbaren Pharmaka entwickelt; solche qualitativ hochwertigen Extrakte sind eine notwendige Vorstufe bei der Herstellung therapierelevanter Arzneimittel.

Durch permanentes Einarbeiten neuester Erkenntnisse und Erfahrungen aus der akademischen wie auch industriellen Forschung werden die als Gesetzesgrundlage fungierenden Arzneibuchmonographien kontinuierlich aktualisiert, wobei nationale Vorschriften zunehmend von europäischen Monographien abgelöst werden.

Neue Extrakt-Monographien

Geplant sind zurzeit 20 neue Extrakt- und Tinkturmonographien sowie eine Aktualisierung der entsprechenden Rahmenmonographie "Extrakte", die auch Tinkturen beinhalten wird. Letztere soll in den Supplement-Band 2002 des Europäischen Arzneibuches übernommen werden. Eine Monographie "Weißdorn-Blüten und Blätter-Extrakt" steht vor der Verabschiedung, über die Monographie "Hypericum-Extrakt" hingegen müsse noch heftig diskutiert werden. Die wissenschaftlichen Grundlagen zur Erstellung einer Artischocken-, Condurango- und Teufelskralle-Monographie liegen fertig vor. Im Sinne der Qualität werden außerdem vermehrt aktuelle Reinheitskriterien (z.B. auf Aflatoxine und Ochratoxine) überprüft. Ziel sei es, europaweit einheitliche, vergleichbare Rahmenbedingungen für Extrakte zu definieren, ohne dabei die bisherige deutsche Qualitätsfestschreibung zu vernachlässigen. Denn nur hochwertige Arzneipflanzenextrakte stellen die Zukunft einer rationalen Phytotherapie sicher.

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