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Niedersachsen: Notdepots müssen aufgefüllt werden!
Wie aus einer Pressemitteilung der Apothekerkammer Niedersachsen hervorgeht, sind bisher in den sieben Notdepots des Landes ausschließlich Arzneimittel in geringen Mengen gelagert, die bei lebensbedrohlichen Zuständen schnell verfügbar sein müssen. Dazu gehören jeweils wenige Packungen von Medikamenten gegen Tollwut, Tetanus und Hepatitis B. Sie enthalten aber keine lebensrettenden oder lebensnotwendigen Medikamente für den Katastrophenfall wie Antibiotika für die Behandlung von Milzbrandinfektionen.
Die Apotheker in Niedersachsen - in den öffentlichen wie auch in den Krankenhaus-Apotheken - erklären sich erneut bereit, so die Kammer, Arzneimittelvorräte für Katastrophenfälle anzulegen, sachgerecht zu lagern und im Krisenfall auszugeben. "Diese Dienstleistung ist für die Apotheker selbstverständlich", erklärte Linz in Hannover, "allerdings müssen die Behörden die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen". Die Apotheker können eine solche verantwortungsvolle Aufgabe nicht ohne gesetzliche Grundlagen "nach bestem Wissen" in die Hand nehmen. Darüber hinaus sei es bedauerlich, dass die Behörden noch nicht die Haftungsfrage beantwortet hätten, falls im Katastrophenfall Arzneimittel aus dem Ausland importiert werden müssten, wie dies für Schlangengiftimmunserum, Röteln-Immunglobulin und Diphtherie-Antitoxine gilt.
Mit der Auflösung der Zivilschutzämter etwa Mitte der 90er Jahre sind auch die Krankenhausapotheken aus dem Bevorratungsnetz für Katastrophenfälle herausgefallen, Sie hatten beispielsweise Jodtabletten oder Atropin-Ampullen auf Lager, die nach einem Reaktorunfall oder dem Einsatz von Kampfgasen benötigt werden. Die dezentrale Arzneimittelversorgung des Landes über seine Apotheken könnte im Katastrophenfall die Bevölkerung schnellst möglich und flachendeckend mit lebensrettenden Arzneimitteln versorgen, betont die Kammerpräsidentin. Eine Versandapotheke könnte so etwas niemals leisten.
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