- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 45/2001
- Elektronischer ...
DAZ aktuell
Elektronischer Gesundheitspass: ABDA unterstützt Pläne des Gesundheitsminist
Schmidt und der Präsident des VdK Walter Hirrlinger kamen vergangene Woche überein, dass eine solche Patientenkarte der einzig vernünftige Weg sei, um zukünftig gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten weitgehend zu verhindern. Zudem könnten so Behandlungsmethoden verbessert und Kosten für Mehrfach- und Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Zunächst Modellversuche geplant
Die Ausweitung des anfänglich geplanten Arzneimittelpasses zu einem umfassenden Gesundheitspass entfachte in der letzten Woche vielfältige Kritik (siehe AZ Nr. 45, S. 1). Bemängelt wurde insbesondere, dass die Pläne nicht ausgereift seien und erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestünden. Die Gefahr eines "gläsernen Patienten" sehen Schmidt und Hirrlinger jedoch nicht. Wichtig sei, dass die Patienten alle Daten auf der Karte kennen, um selbst zu entscheiden, welche Daten gespeichert und welche gelöscht werden. Den Datenschützern soll insoweit Rechnung getragen werden, als dass zunächst Modellversuche geplant sind. Ein solches Pilotprojekt könnte durchgeführt werden, ohne dass zuvor ein Gesetz geschaffen werden muss.
ABDA hat keine datenschutzrechtlichen Bedenken
Rainer Braun, Hauptgeschäftsführer der ABDA, ist sich sicher, dass die moderne Chiptechnologie den hohen Datenschutzstandards genügen wird. Ein elektronischer Gesundheitspass könne seiner Ansicht nach gleichzeitig als Versichertenkarte, elektronisches Rezept, Notfall- und Impfausweis fungieren. Ebenso könnten die im Ministerium angedachten Angaben gespeichert werden. Braun verspricht sich davon eine substanzielle Verbesserung der Behandlung und Betreuung von Patienten.
Zwei-Schlüssel-Prinzip für Datensicherheit
Nach Auffassung der ABDA ist das so genannte Zwei-Schlüssel-Prinzip zur Gewährleistung der Datensicherheit entscheidend. Hiernach ist es weder Arzt noch Apotheker oder Patient alleine möglich, die gespeicherten Daten einzusehen. Nur Patient und Heilberufler gemeinsam können den Gesundheitspass mit zwei unterschiedlichen "Schlüsseln" (Geheimnummer oder Fingerabdruck bzw. elektronischer Berufsausweis) öffnen. Dies stelle sicher, dass die Daten mit dem Patienten kommen aber auch mit ihm gehen, so Braun. Auf diese Weise sei der Zugriff für Arbeitgeber und Versicherungen ausgeschlossen - selbst wenn der Patient bereit wäre, diese Einsicht zu gewähren.
Das Modell eines Gesundheitspasses, wie ihn die ABDA sich vorstellt, findet auch im Gesundheitsministerium Zustimmung. Eine Sprecherin sagte, es handle sich um eine "vernünftige Lösung".
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.