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ABDA: Industrieargumente zu aut idem nicht nachvollziehbar
Nach der neu geplanten Regelung soll der Arzt wie bislang Wirkstoff, Wirkstoffmenge, Packungsgröße und Darreichungsform verordnen, der Apotheker hingegen ein preisgünstiges Arzneimittel aus dem unteren Preisdrittel des Generikaschatzes auswählen.
Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von jährlichen Einsparungen in Höhe von rund 450 Millionen DM aus. "Wenn die Industrie nunmehr die inzwischen von den Kassen bezweifelte Einsparsumme bar als "Alternative" anbietet, muss man unterstellen, dass sich dahinter andere Motive verbergen", meinte Braun, der es als geradezu unverschämt bezeichnete, eine Regelung, die die unzweifelhaft vorhandene pharmazeutische Sachkompetenz der Apotheker mehr als bislang nutze, als "organisierte Verantwortungslosigkeit" zu bezeichnen.
Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass die Industrie durch die Aut-idem-Regelung Arbeitsplätze gefährdet sieht, obwohl sie deren Einsparpotenzial nach eigenen Worten als zweifelhaft bezeichnet. Umso mehr müsse es wundern, dass sie offenkundig dazu in der Lage ist, immerhin 900 Millionen DM zu zahlen, ohne Arbeitsplätze zu gefährden.
Angesichts der aktuellen Entwicklung in den USA, wo verschiedene pharmazeutische Unternehmen teilweise drastische Rabatte auf ihre Preise anböten, müsse man sich langsam fragen, nach welchen Kriterien eigentlich der deutsche Herstellerabgabepreis zusammengesetzt werde, der die Grundlage für die Arzneimittelpreise in Deutschland ist. Braun warnte erneut davor, strukturell angelegte Gesetzesänderungen gegen Einmalzahlungen wieder zu verwerfen. "Politik darf nicht käuflich sein", meinte Braun, der die Bundesregierung dazu aufrief, bei ihren Plänen für die Einführung der Aut-idem-Regelung zu bleiben. "Dies ist eine bessere Nutzung der Apotheker zum Vorteil aller Beteiligten zumal der Arzt jederzeit die Möglichkeit hat, die Auswahl unter therapeutischen Gesichtspunkten zu untersagen."
lm übrigen habe die Bundesregierung die Erhöhung des Abschlages, den die Apotheker den Gesetzlichen Krankenkassen einräumen müssen, von derzeit 5 auf 7 Prozent mit potenziellen Wirtschaftlichkeitsvorteilen begründet, die die Apotheken durch die Aut-idem-Regelung hätten. Sollte diese Regelung fallen, wäre damit automatisch auch die Grundlage für die Erhöhung des Kassenabschlages nicht mehr gegeben.
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