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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Veränderungssatz des Beitrages
Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 10 Satz 3 der Beitragsordnung in Verbindung mit § 23 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen amtlich zu veröffentlichen.
Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 27. November 2001 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. Dr. Gabriele Bojunga, Präsidentin
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