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DAZ aktuell
Perspektiven und Probleme der Zukunft – nicht nur für onkologische Pharma
Als zentrale Botschaft wurde immer wieder die große Bedeutung der patientenorientierten Zusammenarbeit der Heilberufler betont. Sowohl Offizin- und Krankenhausapotheker als auch Ärzte und Apotheker sollten zum Wohle der Patienten besser kooperieren. Einige Vorträge problematisierten aber auch die schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen dieser Zusammenarbeit.
Wege zu neuen Ufern
In seiner Eröffnungsansprache verwies Kongresspräsident Klaus Meier, Hamburg-Harburg, auf das seit Jahren bewährte Konzept der Tagung, die Krankenhaus- und Offizinapotheker gemeinsam anspricht. Mittlerweile kämen die Kongressteilnehmer zu gleichen Teilen aus beiden Versorgungsbereichen. Wegen der Größe der Veranstaltungsräume und um die gewohnte "familiäre" Atmosphäre des Workshops zu erhalten, wurde die Teilnehmerzahl auf 500 begrenzt. Daher hätten viele Interessierte abgewiesen werden müssen.
Hamburgs Kammerpräsident Dr. Hans-Jochen Gelberg beschrieb die Apothekerschaft als innovativen Berufsstand. Pharmakoökonomie, Qualitätssicherung und neue Kooperationsformen, beispielsweise zwischen öffentlichen und Krankenhausapotheken, bildeten "Wege zu neuen Ufern". Die Apotheker seien keinesfalls "ewig Gestrige". So werde das Internet als Informationsmedium begrüßt, da die Apotheker schon immer auf komplexe Informationen angewiesen seien. Doch dürfe das Internet nicht das wohlbegründete Versandhandelsverbot in Frage stellen.
Nach der jüngsten Kabinettsumbildung müsse sich zeigen, ob Verbraucherschutz eine leere Worthülse sei oder wirklich einen höheren Stellenwert bekomme. Im Lebensmittelbereich sei bereits genug experimentiert worden, dies solle nun nicht auch noch bei den Arzneimitteln geschehen. So seien die Gefahren durch Täuschungen, Arzneimittelfälschungen und überteuerte Produkte zu bedenken.
Kooperation von öffentlichen und Krankenhaus-Apotheken
Neben vielen naturwissenschaftlichen und medizinischen Vorträgen beschäftigten sich Teile des weiteren Veranstaltungsprogramms auch mit der rechtlichen und ökonomischen Entwicklung im gesamten Gesundheitswesen. Mit besonderer Spannung wurde der Vortrag über "innovative Ansätze und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken" erwartet. Der angekündigte Referent Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers, München, ließ sich von der Rechtsanwältin von Strachwitz-Helmstatt aus seiner Anwaltskanzlei vertreten.
Sie referierte zunächst die bekannte Rechtslage zur Trennung vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung. Doch sehe die Gesundheitsreform 2000 in den geänderten §§ 116 ff. SGB V eine stärkere Verzahnung des ambulanten und stationären Bereiches vor. Dies habe zum Entwurf eines möglichen neuen § 14 ApoG geführt, der die Versorgung ambulanter Patienten im Krankenhaus durch die Krankenhausapotheke zulasse.
Weitere Probleme entstehen durch die integrierte Versorgung gemäß §§ 140 a ff. SGB V, die zu Verträgen zwischen Leistungserbringern und Kassen ermächtigt. Dies stellt im etablierten System der GKV einen Fremdkörper dar. Ein bedeutsames Problem liegt in der großen Macht solcher Netze, die die Versorgung der Patienten auf die Netzbeteiligten einschränken könnten. Gemäß einer Öffnungsklausel könnten auch Krankenhausapotheken die Netzpatienten versorgen.
Arzneimittelpreisverordnung in Gefahr
Von Strachwitz-Helmstatt kritisierte, dass derartige Regelungen die komplexe Systematik der rechtlichen Regelungen im Gesundheitswesen missachten. So werden immer wieder Gesetze geändert, aber nicht die Konsequenzen für andere existierende Regelungen bedacht. Hinsichtlich des Wettbewerbs von Krankenhausapotheken mit öffentlichen Apotheken sei Waffengleichheit zu fordern. So müsse bei einer Öffnung des Marktes für Krankenhausapotheken die Arzneimittelpreisverordnung für öffentliche Apotheken abgeschafft werden, damit diese konkurrieren könnten.
In der anschließenden lebhaften Diskussion wurde als Alternative vorgeschlagen, die Krankenhausapotheken der Arzneimittelpreisverordnung zu unterwerfen, soweit sie künftig ambulante Patienten versorgten. Denn der Verbraucherschutz sei der Grund für die Arzneimittelpreisverordnung und bleibe weiterhin zu beachten. Außerdem wurde auf die grundlegenden Unterschiede der Finanzierung, Besteuerung und Besitzverhältnisse der beiden Apothekentypen hingewiesen, die "Waffengleichheit" ausschlössen. Von Strachwitz-Helmstatt entgegnete, dass stets in der Einzelfallabwägung zu entscheiden sei, ob sachliche Unterschiede eine Ungleichbehandlung rechtfertigten.
Krankenhäuser drängen auf den ambulanten Markt
Um die Zukunft der Arzneimittelversorgung ging es auch in einem Vortrag von Franz-Josef Fischer, Düsseldorf, zu den neuen Regeln der Krankenhausfinanzierung. Er geht von einer starken Konvergenz des ambulanten und stationären Sektors aus. Die künftige Krankenhausfinanzierung über Diagnosis Related Groups (DRGs) erzeuge wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser. Diese müssten ihre Kosten senken und sich verstärkt um Patienten bemühen. Dies führe zu Qualitätswettbewerb und begünstige Kooperationen mit Partnern außerhalb des Krankenhauses, beispielsweise in Netzen. Um dem Druck im stationären Sektor zu entgehen, sei aus Sicht der Krankenhäuser ein stärkeres Engagement im ambulanten Bereich naheliegend.
Der große politische Einfluss der Krankenhausträger und die große Zahl der Beschäftigten begünstigten politische Entscheidungen zu Gunsten der Krankenhäuser. Gegenargumente müssten daher rechtzeitig thematisiert werden, bevor die Strukturen grundlegend verändert würden. Doch in jedem Fall werde die Zukunft viele Veränderungen im Gesundheitswesen bringen. Dabei würden hochqualifizierte Spezialisten begünstigt.
Einen ausführlichen Bericht über diesen und viele weitere Vorträge und Seminare des 9. NZW finden Sie demnächst in der DAZ.
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