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Neue Standards für Nahrungsergänzungsmittel

BERLIN (sw). Vom 26. bis 30. November fand im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin die 23. Sitzung des Komitees für Ernährung und diätetische Lebensmittel der Codex-Alimentarius-Kommission der Weltgesundheitsorganisation und der Welternährungsorganisation statt. An ihr nahmen 210 Regierungsvertreter, Beobachter und Experten aus 49 Mitgliedstaaten und von 25 internationalen Organisationen (davon 22 Nichtregierungsorganisationen) teil.

Die Codex-Alimentarius-Kommission wurde 1962 gegründet. Sie setzt sich zum einen dafür ein, weltweit einen fairen Handel mit Lebensmitteln zu fördern und zum anderen einen gesundheitlichen Verbraucherschutz auf möglichst hohem Niveau zu sichern. Allerdings bestehen für manche Länder bereits Probleme darin, die Bevölkerung überhaupt ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen. Die Codex-Alimentarius-Kommission ist nicht befugt, irgend etwas zu verbieten; sie gibt Empfehlungen an die Regierungen, die diese dann umsetzen können. Der Codex Alimentarius ist eine Sammlung von Definitionen und Sicherheitsanforderungen an Lebensmittel. Vorschläge für einen Standard, eine Richtlinie oder Definition durchlaufen ein achtstufiges Verfahren, bis sie vom Komitee und der Kommission im Konsensverfahren als verbindlich verabschiedet und in das Regelwerk aufgenommen werden. Die Standards und Richtlinien besitzen einen hohen Stellenwert bei Streitschlichtungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gastgeberland für das seit 1966 bestehende Codex-Komitee "Ernährung und diätetische Lebensmittel" und damit verantwortlich für die jährlichen Sitzungen. Der wissenschaftliche Fortschritt bzw. Entwicklungen im weltweiten Angebot machen es erforderlich, bestehende Standards zu überarbeiten bzw. neue zu schaffen.

Überarbeitung der Standards für Säuglingsanfangsnahrung

In diesem Jahr stand zur Diskussion, wie die Säuglingsanfangsnahrung für nicht gestillte Säuglinge hinsichtlich Gehalt und Qualität der Nährstoffe zusammengesetzt sein muss und es wurden die Anforderungen hinsichtlich Hygiene, Rückständen und Kontaminanten erörtert. Diskutiert wurde auch, ob Säuglingsanfangsnahrung die Nahrung für kranke Kinder umfasst, die weder Muttermilch noch normale Säuglingsanfangsnahrung bekommen dürfen. Grundlage war das Strategiepapier der Welt-Gesundheitsversammlung, das empfiehlt, Säuglinge, wenn möglich, sechs Monate ausschließlich zu stillen. Bezüglich der Getreidebeikost (zusätzlich zur Muttermilch oder Säuglingsanfangsnahrung) wurde diskutiert, ab welchem Alter diese gegeben werden soll. Auch für diese Lebensmittel sind die Anforderungen hinsichtlich Hygiene und Gehalt an Rückständen und Kontaminanten sehr hoch. In einigen strittigen Punkten des Geltungsbereichs und der Definition wurde Konsens erreicht. Arbeitsgruppen sollen Optionen für die Zusammensetzung erarbeiten.

Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel

Der Codex Alimentarius beschäftigt sich nicht mit Arzneimitteln, es handelt sich um Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, essenzielle Aminsäuren o. ä. in konzentrierter und isolierter Form enthalten, die zusätzlich zur Nahrung in nicht-lebensmitteltypischer Form (Tabletten, Kapseln, Pulver, Drink) aufgenommen werden sollen, um eventuelle Defizite auszugleichen. Bisher waren die Definitionen in den einzelnen Ländern unterschiedlich, was auch zu Handelshindernissen führte. Es ging also darum, überhaupt erst einmal einen Standard zu entwickeln. Diskutiert wurde, welche Produkte dazu gehören sollen, wie sie gekennzeichnet werden sollten und ob Grenzen bei der Dosierung sinnvoll wären, da z. B. hoch dosierte Vitamin-A- oder Vitamin-B-Präparate durchaus toxisch sind.

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