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Pharmazeutisches Recht
Nordrhein-Westfalen: Haushalts- und Kassenordnung
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 21. November 2001 aufgrund des § 23 Abs.1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV.NRW.S.403), geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), die folgende Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Apothekerkammer Nordrhein beschlossen:
Artikel I
Die Haushalts- und Kassenordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 11. Dezember 1996 wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 3 wird der Betrag "DM 10.000,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 5.000,-". 2. In dem Haushaltsplan der Apothekerkammer Nordrhein werden die Beträge statt in "DM" in "Euro" ausgewiesen.
Artikel II
Diese Änderung der Haushalts- und Kassenordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Die vorstehende Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 21. November 2001 wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.
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