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Gesetzliche Krankenversicherung: Zuzahlungen nach der Umrechnung in Euro
Die vorgenommenen Glättungen auf der Basis einer Umrechnung im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro sollen gegenüber einer centgenauen Umrechnung zum Kurs 1,95583 das Verwaltungshandeln vereinfachen. Aus den für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt günstigen Umstellungen entstehen den Krankenkassen und der Pflegeversicherung – allerdings geringfügige – spezifische Mindereinnahmen, die sich aus den Rundungsdifferenzen z. B. bei den Zuzahlungen ergeben.
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