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Medikamenten-Börse für den Pharmahandel im Internet
Unter www.m-boerse.de bieten sie Kollegen als eine Art Selbsthilfe eine deutschlandweite Datenbank mit verfallsgefährdeten Medikamenten an. "Wir handeln nicht selber, sondern treten als neutraler Vermittler auf und führen die Ein- und Verkäufer zusammen", berichtet Wolfgang Szczensny. Mit der Bereitstellung der Internet-Plattform ergebe sich eine Optimierung des Einkaufs. Er verweist auf die Pflicht zum Vorrätighalten bestimmter Medikamente für die Notfallversorgung, die aber im Normalfall nur sehr wenig gebraucht werden, oder auf das unterschiedliche Sortiment der Apotheken, je nachdem, ob sie in der Nähe eines Internisten oder eines Augenarztes liegen. Da diese Medikamente, die vorrätig gehalten werden müssen oder zuviel eingekauft worden sind, nicht unbegrenzt haltbar sind, müssen sie nach Ablauf des Verfallsdatum vernichtet werden.
Schon 400 Nutzer sind dabei
Auf die Idee zur Medikamenten-Börse sei sein Sohn Christian während seines Betriebswirtschaftsstudiums gekommen, erzählt Wolfgang Szczensny. Die beiden teilen sich heute die Aufgaben: Während Christian Szczensny für die Internet-Gestaltung und Verwaltung zuständig ist, kümmert sich sein Vater um die Anmeldung und Aufnahme. Die Börsengründer verfeinern und verbessern ihr Angebot ständig. Als nächstes wollen sie eine Presseecke einrichten.
Zur Zeit seien es ungefähr 1000 Medikamente oder Präparate und rund 400 Nutzer, also rund zwei Prozent der Apotheken, die sich an der Medikamenten-Börse beteiligen. Es gebe Anwender, die zwei bis drei Mal pro Woche die Angebote durchsähen, berichtet Szczensny. Der Schwerpunkt liege in Baden-Württemberg und in den neuen Bundesländern.
Zur Finanzierung: Bis vor kurzem ist die Medikamenten-Börse von einer Fachzeitschrift gesponsert worden. In Zukunft planen die Betreiber, eine Jahresgebühr von 50 Euro für den Verwaltungsaufwand zu verlangen. Als Sicherheit gegen unbefugte Benutzung der Medikamenten-Börse verlangen die Szczensnys eine Kopie des Apothekerausweises. So ist gewährleistet, dass keine Endkunden ihre Arzneimittel im Internet bestellen können, was bekanntlich in Deutschland durch das Arzneimittelgesetz verboten ist.
Die rechtliche Bewertung
Von offizieller Seite wird die das Versenden per Post differenziert gesehen: Der Rechtsanwalt und Justitiar der Apothekerkammer Niedersachsen, Hansjörg Mogwitz, hat gegen eine Internet-Medikamenten-Börse in der Form keine juristischen Bedenken, solange die Organisatoren nur die Plattform bieten und keinen Pharmagroßhandel betreiben und die Börse außerdem auf verfallsgefährdete Medikamente beschränkt bleibt.
Der Geschäftsführer für Apotheken- und Arzneimittelrecht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Lutz Tisch, hat dagegen grundsätzliche Bedenken gegen einen Versandhandel mit Arzneimitteln: Ein Versand an Endverbraucher sei inakzeptabel. Beim Handel zwischen Apotheken könne allerdings davon ausgegangen werden, dass von Apothekern nur solche Arzneimittel versendet werden, deren Qualität dadurch nicht beeinträchtigt werden kann und der Versand vom beziehenden Apotheker nur akzeptiert wird, wenn diese Voraussetzungen vorliegen würden. Tisch hält die Apotheker-Internetbörse für ein zulässiges Medium, sofern die genannten Bedingungen sichergestellt werden.
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