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Pharmazeutisches Recht
Erlöschen fiktiver Arzneimittelzulassungen
Im Bundesanzeiger Nr. 2 vom 4. Januar 2002 liegt die Beilage Nr. 2a über die Bekanntmachung des Erlöschens fiktiver Arzneimittelzulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgrund bestimmter Vorschriften des 10. Änderungsgesetzes zum Arzneimittelgesetz (AMG-ÄndG) (Erlöschen gemäß § 105 Abs. 4a Satz 4 oder § 105 Abs. 5 c Satz 1 AMG wegen nicht oder nicht fristgemäß nachgereichter schriftlicher Unterlagen nach § 105 Abs. 4a Satz 1 AMG) – Zweite Liste – vom 30. November bei.
Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln.
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