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DAZ aktuell
Künstliche Befruchtung: ICSI wird Kassenleistung
BONN (im). Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Das hat der zuständige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 26. Februar in Köln nach seiner Sitzung mitgeteilt.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von April 2001 müsse die Leistung zur künstlichen Befruchtung (Injektion einer Samenzelle in die weibliche Eizelle) Bestandteil des GKV-Katalogs und somit erstattet werden. Nach drei Jahren soll die Entscheidung zu ICSI kritisch überprüft werden, hieß es in Köln.
Das Gesetz bestimmt, dass die Versicherungszeiten von freiwilligen Mitgliedern und Pflichtmitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner wieder gleichbehandelt werden.
Viele Rentner werden davon profitieren – für einige Personengruppen (Kleinstrentner, kostenfrei mitversicherte Familienmitglieder) bedeutet dies formal Mehrbelastungen. Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes sieht das Gesetz jedoch Regelungen vor, die diese Härten vermeiden.
Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund der Gesetzesänderung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2000. In dieser Entscheidung hatten die Verfassungsrichter festgestellt, dass die im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 beschlossene Verschärfung der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht von Rentnern mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Der Gesetzgeber wurde daher aufgefordert, die daraus resultierende Ungleichbehandlung freiwillig versicherter Rentner bis zum 31. März 2002 zu beseitigen.
Keine endgültige Lösung
Dies geschah nun reichlich knapp. Und die jetzige Lösung wird nicht endgültig sein. Aus dem Bundesgesundheitsministerium ist zu hören, dass die Neuregelung nach den Bundestagswahlen überarbeitet werden soll. Auch im Gesetzentwurf heißt es, dass eine gesetzliche Regelung, wie sie das Bundesverfassungsgericht fordert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sachgerecht erscheine, da die künftige Gestaltung des Beitragsrechts noch nicht klar sei.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt schätzt, dass die neue Regelung bei der GKV zu Einnahmeverlusten in Höhe von 40 Millionen Euro führen wird. Die Krankenkassen rechnen hingegen mit Mindereinnahmen von 300 Millionen Euro. Angesichts der ohnehin knappen Kassen wird eine neue Beitragsregelung unerlässlich sein.
Union spricht von "Wählertäuschung"
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Lohmann bezeichnete das Gesetz als "eine Täuschung der Wähler", da die angekündigte Neuregelung nach der Bundestagswahl nicht näher erläutert werde. Es stehe zu erwarten, dass nach der Wahl alle Rentner Kassenbeiträge auf ihre gesamten Einkünfte leisten müssen.
Durch die erheblichen Mindereinnahmen bei der GKV nehme zudem der Druck auf die Kassen zu, ihre Beiträge weiter zu erhöhen, so Lohmann.Das Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, muss nun noch im Bundesrat beraten werden.
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