Berichte

ZL: Expertentreffen zur Aut-idem-Regelung

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) veranstaltete am 27. Februar 2002 im Gebäude des ZL in Eschborn ein Expertentreffen zur Aut-idem-Problematik. Teilgenommen haben Fachexperten aus Industrie, Behörden und Standesorganisationen. Themen waren die Arzneimittelqualität sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der geltenden Aut-idem-Regelung. Die Diskussionsrunde diente auch der Standortbestimmung aktueller und künftiger Tätigkeiten des ZL.

Im Rahmen der Zulassung ist für bezugnehmende Anträge der Nachweis der Äquivalenz des Generikums zum Originator, für den der Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde, vorzulegen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass das bezugnehmende Präparat und das Referenzpräparat in der Regel austauschbar sind.

Problemfälle der Aut-idem-Substitution

Bei multimorbiden Patienten, bei älteren Patienten sowie bei bestimmten Applikationsformen (beispielsweise bei Inhalationstherapeutika zur Behandlung von Asthmatikern), bei Indikationen wie Epilepsie sowie bei Transplantationen und generell bei absehbaren Compliance-Problemen wird jedoch angeraten, von der Substitution zurückhaltend Gebrauch zu machen und im Zweifelsfall mit dem Arzt Rücksprache zu halten. Hier wird die Aut-idem-Substitution auch als Chance zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker gesehen.Die DPhG hat inzwischen eine Leitlinie "Gute Substitutionspraxis" (GSP) zur Umsetzung der Aut-idem-Regelung publiziert (DAZ 10, S. 129 - 138).

Aktivitäten des ZL

Die Experten waren nahezu einer Meinung, dem Apotheker insbesondere dabei helfen zu wollen, dass er die hinsichtlich der Bioverfügbarkeit problematischen bzw. unproblematischen Arzneistoffe rasch identifizieren kann. Primär ist hier eine Klassifizierung durch das BCS (biopharmazeutisches Klassifizierungssystem), die auf den Kriterien Löslichkeit und Permeabilität beruht, sinnvoll.

Die Erarbeitung einer entsprechenden Liste von Arzneistoffen wurde als eine sinnvolle Aufgabe des ZL betrachtet, obwohl die biopharmazeutischen Eigenschaften eines Präparates nicht nur durch die Eigenschaften des Arzneistoffs bestimmt sind, sondern auch durch die Galenik und das Herstellungsverfahren beeinflusst werden können.

Eine Hilfestellung durch das ZL kann außerdem in einer Generierung neuer In-vitro-Daten sowie einer Analyse verfügbarer In-vivo- und In-vitro-Daten bestehen. Eine Abstimmung mit ausländischen Aktivitäten wird hier angestrebt. Die in diesem Zusammenhang durchzuführenden vergleichenden In-vitro-Untersuchungen ("Reihenuntersuchungen") stellen zwar lediglich Stichproben dar; dass hierfür aber nach wie vor eine Notwendigkeit besteht, zeigen Resultate der jüngsten Vergangenheit.

Als prinzipiell sinnvolle Maßnahme, auch für das ZL, wurde zudem eine Bewertung der Qualität und Aktualität entsprechender Unterlagen der pharmazeutischen Unternehmer zur Bioverfügbarkeit/Bioäquivalenz (BV/BÄ) diskutiert. Diese können, soweit nicht publiziert, angefordert werden. Sie werden nach Meinung der anwesenden Industrievertreter auch unproblematisch zur Verfügung gestellt und können, zusammen mit einer qualitativen Bewertung, im konkreten Fall mit als Entscheidungsgrundlage dienen. Auf die Verwendung identischer BV/BÄ-Studien durch verschiedene pharmazeutische Unternehmer für verschiedene, wirkstoffgleiche Präparate (u. a. einigen Fachinformationen zu entnehmen) wurde hingewiesen.

Abschließend wurde betont, dass der Apotheker als Arzneimittelfachmann die Qualitätsaspekte auch dann nicht vernachlässigen darf, wenn die bestehende gesetzliche Regelung ausschließlich ökonomische Aspekte zulässt.

Kastentext: Teilnehmer des Expertentreffens

Dr. D. M. Barends (Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu, NL) Dr. H.-P. Deigner (ZL) Prof. Dr. V. Dinnendahl (AMK) Dr. C. Eckert-Lill (ABDA) Dr. B. Fyrnys (Sofotec)Dr. K. Häußermann (Ratiopharm) Dr. M. Ihrig (ZL)Dr. S. Keitel (BfArM) Dr. T. Klopp (ABDATA) H. Potthast (ZL) Prof. Dr. M. Schubert-Zsilavecz (DPhG)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.