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- DAZ 14/2002
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BgVV und BfArM warnen: Nahrungsergänzungsmittel aus AFA-Algen: kein Ersatz für
Verstärkt werden in letzter Zeit in Presse, Funk, Fernsehen, Publikationen und im Internet bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen heilende Wirkungen zugeschrieben. Es wird behauptet, dass diese Produkte vor verschiedenen Virusinfektionen wie Herpes, Grippe, Windpocken, Mumps und sogar vor Krebserkrankungen schützen könnten. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Aufmerksamkeitsstörungen, schlechtem Gedächtnis oder Schlafstörungen sollen die Algenprodukte ebenfalls helfen. Sie sollen die Leistungsfähigkeit des Gedächtnisses und der Hirnfunktionen erheblich steigern. Besondere Sorge bereitet die wiederholt in den Medien und in Buchpublikationen verbreitete Aussage, dass AFA-Algenprodukte eine "sinnvolle und natürliche Alternative" zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie bei bestimmten neurologischen Störungen wie dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer darstellten.
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnen, dass es für derartige medizinische Wirkungen solcher als Nahrungsergänzungsmittel angebotener AFA-Algen-Produkte keinerlei wissenschaftliche Belege gibt. Damit liege ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vor. Es besteht nach Ansicht der Behörden die Gefahr, dass aufgrund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen und sich das Leiden verschlimmert, wenn ersatzweise AFA-Algenprodukte gegeben werden. Gleiches gelte für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie abbrechen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.
Kein Blaualgen-Präparat zugelassen
Die Institute weisen weiter darauf hin, dass Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, als Arzneimittel anzusehen sind und deshalb der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA bedürfen. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. In Deutschland ist kein cyanobakterienhaltiges Präparat als Arzneimittel zur Behandlung von Krankheiten zugelassen. Falls eine Zulassung für ein solches Arzneimittel beantragt würde, wären ausführliche Nachweise der Herstellungsqualität, der Wirksamkeit in dem beantragtem Anwendungsgebiet und auch der Unbedenklichkeit erforderlich. Solange keine derartige Zulassung existiert, kann die Einnahme von "AFA-Algen" oder anderen Cyanobakterien-haltigen Präparaten zur Behandlung des ADHS nicht empfohlen werden.
Dagegen sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und dürfen nicht mit arzneilichen Aussagen beworben werden. Der Hersteller/Vertreiber haftet für die gesundheitliche Unbedenklichkeit. Die Überwachung durch die Untersuchungsbehörden der Länder ist wegen des häufig beobachteten Direktvertriebs von Algenprodukten nicht lückenlos möglich. In den USA wurden der Verkauf und Vertrieb von Blaualgen-Produkten, die mit therapeutischen Behauptungen beworben werden, untersagt.
Produkte können Gifte enthalten
Bei den so genannten AFA-Algen, volkstümlich auch als blaue oder blaugrüne Uralgen bezeichnet, handelt es sich um Cyanobakterien (Aphanizomenon flos-aquae). Von diesen Organismen ist bekannt, dass bestimmte Stämme Gifte bilden, die das Nervensystem angreifen und schädigen können. Außerdem können sie mit anderen Cyanobakterien verunreinigt sein, die leberschädigende Gifte (Microcystine) erzeugen. Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass getrocknete AFA-Algen je nach Zeitpunkt der Ernte erhebliche Mengen solcher Microcystine enthalten können. Auch Nahrungsergänzungsmittel, die aus AFA-Algen hergestellt wurden, können deshalb mit Microcystinen belastet sein. Laut einer amerikanischen Studie war der Gehalt in über 70% der untersuchten Proben so hoch, dass die täglich tolerierbare Aufnahmemenge bei einer empfohlenen täglichen Verzehrsmenge von 2 g Algen zum Teil erheblich überschritten wurde.
Da Nahrungsergänzungsmittel täglich über einen längeren Zeitraum konsumiert werden, ist bei einer chronischen Belastung des Organismus mit derart großen Microcystin-Mengen eine Gefährdung der Gesundheit nicht auszuschließen.
Das BgVV rät deshalb, dass Kinder AFA-Algenprodukte grundsätzlich nicht verzehren sollten (vgl. http://www.hc-sc.gc.ca/english/protection/warnings/1999/9969ebk.htm). Erwachsenen wird eine Einschränkung des Konsums von AFA-Algenprodukten empfohlen. Ein Nutzen durch den Verzehr AFA-Algen-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht belegt.
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnen davor, Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen als Ersatz für eine medizinische Therapie einzusetzen. Die diesen Algen zugeschriebenen Wirkungen seien durch nichts belegt, hier liege ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vor.
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