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Deutscher Apothekerverband: Einkaufsrabatte der Apotheker sind unverzichtbar
Mit diesen Worten wandte sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann Stefan Keller, gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Schmidt, die Rabatte der Apotheker auf den Prüfstand zu stellen.
Für den Großhandel habe der Verordnungsgeber in der Arzneimittelpreisverordnung ganz bewusst Höchstaufschläge festgelegt, um damit so genannte Funktionsrabatte zu ermöglichen, erklärt Keller in einer ABDA-Pressemitteilung.
Die Direktrabatte der Industrie bezögen sich überwiegend auf Arzneimittel, die nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Es handele sich dabei in erster Linie um Präparate zur Selbstmedikation, so Keller weiter.
Im übrigen seien die Einkaufsrabatte der Apotheken niedriger als der gesetzliche Abschlag, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren müssten, so der DAV-Chef weiter. Keller warnte davor, die Einkaufsrabatte in eine "Schmuddelecke" zu stellen, denn bei deren Wegfall wären die Apotheken wegen massiver Einbußen nicht mehr überlebensfähig mit allen negativen Folgen für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung. Schließlich übernehme der Apotheker bei rationeller Bestellweise allein das betriebswirtschaftliche Finanzrisiko.
"Wenn die Gesundheitsministerin in ihrer Rede, wenn auch in anderem Zusammenhang, wörtlich ausführte: 'Einreißen geht schnell und Aufbauen ist mühsam', dann möge sie diesen durchaus richtigen Ausspruch bitte auch in Bezug auf die Folgen für die Apothekerschaft überdenken, wenn sie deren Funktionsrabatte zur Disposition stellen will", so der DAV-Vorsitzende.
"Rabatte, die der Apotheker auf den Einkauf erhält, sind nicht nur legal, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll, weil sie den rationellen Einkauf von Arzneimitteln unterstützen." Mit diesen Worten wandte sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann Stefan Keller, gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Schmidt, die Rabatte der Apotheker auf den Prüfstand zu stellen.
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