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DAZ aktuell
Studienplatzvergabe: Hochschulen können mehr Studenten selbst auswählen
In den letzten zwei Jahren sind die Regeln der Studienplatzvergabe für die bundesweit von der ZVS zu vergebenden Studiengänge stark verändert worden.
Während bis einschließlich Sommersemester 1999 die Studienplätze im Wesentlichen nach den Kriterien Note (für 60 Prozent der Plätze) und Wartezeit (für 40 Prozent der Plätze) vergeben wurden, trat ab Wintersemester 2000/01 für 20 Prozent der Studienplätze als neues Element ein eigenständiges Auswahlverfahren der Hochschulen hinzu. Entsprechend verringerte sich die Leistungsquote von 60 auf 55 Prozent und die Wartezeitquote von 40 auf 25 Prozent der Plätze. Zum Wintersemester 2002/03 steigt die Hochschulquote nun auf den nach Hochschulrahmengesetz größtmöglichen Wert von 24 Prozent an.
Auswahlgespräche in medizinischen Studiengängen
Allerdings ist das Interesse der Hochschulen, etwa durch Auswahlgespräche einen Teil ihrer Studenten selbst auszuwählen, nach wie vor gering. In den sieben ZVS-Fächern des kommenden Wintersemesters (Betriebswirtschaft, Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin) haben rund 86 Prozent der betroffenen Fakultäten die ZVS beauftragt, die Kandidaten in der Hochschulquote nach der Abiturdurchschnittsnote auszuwählen.
Lediglich in den medizinischen Studiengängen finden in nennenswertem Umfang Auswahlgespräche statt, heißt es in einer Pressemitteilung der ZVS.
Studienortwunsch wird weitgehend erfüllt
Geändert wurden zum Wintersemester 2002/03 auch die Regeln über die Verteilung auf die Studienorte. Wenn im ersten Schritt ermittelt wurde, wer einen Studienplatz erhalten kann, wird in einem zweiten Schritt über den Hochschulort entschieden.
Maßgeblich sind in erster Linie die Wünsche der Bewerber, von denen zwischen 75 und 80 Prozent auch erfüllt werden können. Da die deutlich überwiegende Mehrheit aller Studienbewerber möglichst an der nächstgelegenen Hochschule studieren möchte, gibt es vor allem in den Ballungsgebieten Probleme, alle Studienwünsche zu erfüllen, während in den dünner besiedelten Gebieten zumeist noch Studienplätze verfügbar sind.
Die sozialen, familiären und wirtschaftlichen Bindungen an den gewünschten Studienort spielen auch hei der Entscheidung über den Studienort eine große Rolle, die aber künftig stärker durch eine leistungsbezogene Komponente ergänzt werden. Falls nicht alle Ortswünsche erfüllt werden können, entscheiden über die Besetzung der Plätze zu 75 Prozent soziale Kriterien und zu 25 Prozent die Abiturnote. Bisher betrug dieses Verhältnis 82,5 Prozent zu 17,5 Prozent.
Vorteil für die Bundeswehr
Eine dritte Änderung der Regeln der Studienplatzvergabe betrifft diejenigen Bewerber für die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin, die nach dem Studium bei der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere tätig sein wollen. Für sie gibt es ein kleines Studienplatzkontingent, und zwar
- im Studiengang Medizin 1,8 Prozent (bisher 1,7 Prozent),
- im Studiengang Pharmazie 0,5 Prozent,
- im Studiengang Tiermedizin 0,1 Prozent,
- im Studiengang Zahnmedizin 1,4 Prozent (bisher 1,5 Prozent).
Kasten: Surftipp
Die ZVS im Internet mit vielen nützlichen Downloads für Studienbewerber: www.zvs.de
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