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DAZ aktuell
Aufgelesen: Lieber den Arzt als den Apotheker fragen
"Der behandelnde Arzt dokumentiert Lebensumstände, Krankengeschichte und die bisherige Behandlung eines Patienten. Entscheidet er über eine weitere Behandlung, zieht er diese Aufzeichnungen zu Rate. Vergleichbare Informationen liegen dem Apotheker nicht vor. Er kann auch kaum etwas wissen über Unverträglichkeiten, Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die der Betroffene vielleicht einnimmt ...
Und nicht zuletzt ist noch zweifelhaft, ob in jedem Fall gewährleistet sein kann, dass ausschließlich der approbierte Apotheker über die Abgabe eines Medikaments entscheidet und nicht ein(e) Angestellte(r)."
Falls Sie dieser sichtlich vor Unkenntnis strotzenden Zeitschrift mal mitteilen möchten, was Sie als – angestellte(r) – Apotheker(in) können, wissen und dürfen, hier die Adresse: Mobiles Leben, Leipziger Str. 6, 74889 Sinsheim, Fax (0 72 61) 6 46 59.
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