DAZ aktuell

Bundesgerichtshof: Stange-Verfahren vor Gericht

BONN (im). Am heutigen Donnerstag, 25. April, wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Strafverfahren gegen den Mindener Apotheker Günter Stange befassen.

Im Oktober 2000 hatte das Landgericht Bielefeld den Apotheker wegen des Verdachts des Aufbaus einer illegalen Apothekenkette zu einer Geldstrafe von 180 000 Mark sowie einer einjährigen Gefängnisstrafe (auf Bewährung) verurteilt.

Wie die DAZ berichtete, konnten Stange in dem Strafverfahren zahlreiche Verstöße gegen zentrale Vorschriften des Apotheken- und Strafrechts nachgewiesen werden. Das Urteil konnte als Bestätigung des Fremd- und Mehrbesitzes angesehen werden, hieß es in Kommentaren. Von der Möglichkeit einer Berufung machte der Verurteilte seinerzeit keinen Gebrauch, das Verfahren landete direkt in der Revision beim BGH.

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