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- DAZ 17/2002
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DAZ aktuell
Information: SPES und PC-SPES: erneute Warnung
Der Artikel von Professor Röder bezog sich selbstverständlich auf ein korrektes Produkt, bei dem die Deklaration mit der wirklichen Zusammensetzung übereinstimmt. Solange daran erhebliche Zweifel bestehen, ist von einer Abgabe – die ohnehin nur auf ärztliche Verordnung erfolgen darf (DAZ 2002, Nr. 7, S.14) – dringend abzuraten. Aus deutscher Sicht ist das Produkt als Arzneimittel einzustufen, auch wenn es in den USA als Nahrungsergänzungsmittel im Markt war. Beim Import solcher Nahrungsergänzungsmittel trifft Ärzte und Apotheker ein erhöhtes Haftungsrisiko.
Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker in einer Information zu PC-SPES hervorhob, wurden bei Präparaten, die auf der traditionellen chinesischen Medizin beruhen sollen, immer wieder nicht deklarierte, stark wirksame synthetische Arzneistoffe gefunden.
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