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Telematik im Gesundheitswesen: Elektronisches Rezept und Gesundheitskarte nehmen
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Spitzenorganisationen einigten sich am 3. Mai auf ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau der Telematik im Gesundheitswesen. Um Insellösungen zu vermeiden, gaben die Beteiligten in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten eine "Gemeinsame Erklärung" ab: Ziel ist es, die Qualität der Versorgung – insbesondere die Arzneimittel-sicherheit – zu verbessern, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken, Arbeitsprozesse zu optimieren und die Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen zu steigern. Hierzu soll in gegenseitiger Abstimmung eine einheitliche IT-Architektur geschaffen werden.
Den Einstieg in die elektronische Patientenakte sollen eRezept, eArztbrief und Arzneimitteldokumentation bieten. Daneben ist beabsichtigt, die bestehende Versichertenkarte zu einer freiwilligen Gesundheitskarte auszubauen, die auch als Werkzeug für den datengeschützten Zugriff auf personenbezogene Gesundheitsdaten dienen soll. Die Gesundheitskarte soll jedoch nur unveränderliche Daten enthalten, etwa den europäischen Notfalldatensatz des Patienten, seine Identifikation sowie Verweisfunktionen auf die Arzneidokumentation und das elektronische Zuzahlungsmanagement. Veränderliche Daten, z. B. Arzneimittelverordnungen oder Arztbrief, sollen nicht auf der Karte gespeichert werden.
Das BMG und die Spitzenorganisationen einigten sich zudem darauf, den Datenschutz und die Selbstbestimmungsrechte der Patienten bei der Entwicklung und Durchführung der Modellvorhaben in besonderer Weise zu berücksichtigen: So werden die Projekte vom Datenschutzbeauftragten begleitet und dabei sichergestellt, dass dem Patienten die persönliche Datenhoheit erhalten bleibt.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen gehen davon aus, dass eine modellhafte Erprobung des eRezepts noch in diesem Jahr starten kann.
Schmidt verspricht sich von der angestrebten schnelleren Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten nicht nur Vorteile für den einzelnen Patienten, sondern für das gesamte Gesundheitssystem. Mithilfe derartiger Informationswege könnten etwa Doppeluntersuchungen vermieden und damit Kosten gespart werden, so die Ministerin.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Spitzenorganisationen der Krankenkassen, Ärzte und Apotheker haben sich auf die schrittweise Einführung einer elektronischen Kommunikationsplattform im Gesundheitswesen verständigt. In Modellprojekten sollen elektronisches Rezept (eRezept), elektronischer Arztbrief (eArztbrief) und die zur Gesundheitskarte erweiterte Versichertenkarte erprobt werden.
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