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DAZ aktuell
Europa-Abgeordnete Roth-Behrendt: Eine Gegnerin des Versandhandels
Der Nutzen des Versandhandels für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen sei nicht belegt. Außerdem könne ein Versandhandel nur wirtschaftlich arbeiten, wenn er Rosinenpickerei mit hochpreisigen Produkten betreibe. Dies hätte zur Folge, dass sich die heute bestehende Apothekenstruktur nicht mehr halten könne.
Den Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland einzuführen halte sie für einen großen Fehler, vor dem sie "wirklich Angst hat", denn: "Wenn wir merken, dass es ein Fehler war, dann sind die Apotheken kaputt, so schnell lässt sich die Struktur nicht mehr aufbauen." Außerdem machte sie deutlich, dass Arzneimittel in Supermarkt-ähnlichen Läden verkauft werden. Ein Arzneimittel gehöre in die Apotheke, so Frau Roth-Behrendt.
Bei der Frage der Werbung und Information zu Arzneimitteln trennte sie klar zwischen Werbung und Patienteninformation. Werbung für freiverkäufliche Arzneimittel sollte, wie es in Deutschland bereits der Fall ist, generell in der EU zugelassen sein. Ein Arzneimittel, das frei verkäuflich ist, muss beworben werden können, so ihre These, Werbung ist ein legitimes Recht des Herstellers.
Die Patienteninformation über ein Arzneimittel müsse deutlich von der Werbung getrennt werden. Eine Patienteninformation zu einem bestimmten Arzneimittel müsse in der heimischen Sprache abrufbar sein, sollte per Post verschickt werden dürfen oder beim Apotheker abzuholen sein.
Ihre Vision sei letztendlich eine Harmonisierung der Sozialversicherungssysteme in der EU. Experten könnten, so ihre Ansicht, versuchen, die besten Bausteine eines jeden Systems zu übernehmen für eine Grundversorgung der Bevölkerung, die es in der gesamten EU geben müsste.
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