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ABDA-Immobilie: Klage um das Apothekerhaus abgewiesen

(tmb). Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin über das Deutsche Apothekerhaus (siehe Bericht in AZ 36) hat offenbar einen günstigen Verlauf für die Apothekerorganisation genommen. Die Klage eines möglichen Erben der Familie Mendelssohn gegen das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen wurde am 30. August abgewiesen.

Dies berichtet der Geschäftsbereich Finanzen der ABDA in einer Mitteilung an die Mitglieder des Gesamtvorstandes. Eine Revision sei nicht zugelassen worden. Die Klage habe sich auf ein Bruchteilseigentum von 17% an dem Anwesen in der Jägerstraße 49/50 in Berlin und den zwischenzeitlichen Wertzuwachs an diesem Anteil gerichtet.

Die ABDA weist darauf hin, dass die Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH durch den Kaufvertrag von möglichen Restitutionsansprüchen freigestellt gewesen sei. Dies sei durch eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe von 42,5 Mio. DM abgesichert worden. Die Verwaltungsgesellschaft sei auch nicht am Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beteiligt gewesen, dies sei Sache des Verkäufers gewesen. Demnach seien mögliche Risiken bereits im Vorfeld vertraglich ausgeschlossen worden.

In diesem Zusammenhang bleibt jedoch offen, wer die erneuten Umzugskosten und die Kosten für zwischenzeitliche Investitionen in die Immobilie und in die Ausstattung hätte tragen müssen, wenn das Verfahren einen anderen Verlauf genommen hätte.

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