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Schmidt: Kein Problem mit Innovationen
Zuvor hatte Dr. Manfred Richter-Reichhelm von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor einer schlechteren Versorgung dieser Kranken aufgrund der Sparzwänge gewarnt. Die KBV hat erhebliche Mehrkosten prognostiziert, sollten die Ärzte evidenzbasiert und gestützt auf wissenschaftliche Leitlinien neue Wirkstoffe wie etwa Donepezil oder Rivastigmin verschreiben (siehe DAZ Nr. 38, S. 4544).
Ulla Schmidt verwies im Gegensatz dazu auf die Arzneimittelvereinbarungen zwischen Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen, die die alten Arzneibudgets abgelöst hatten. Die Vereinbarungen sähen ausdrücklich entsprechende Ziele vor. Zudem könne bei Innovationen jederzeit eine Anpassung beantragt werden. Dies ist nach Worten von Schmidt jedoch bisher nicht erfolgt.
Die SPD-Politikerin erwähnte in diesem Zusammenhang noch das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz. Mit diesem Gesetz, das den Apotheken unter anderem den auf sechs Prozent erhöhten Kassenzwangsrabatt bescherte, sollten "Mittel für die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln freigesetzt werden", so Schmidt.
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