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Versandhandel: Novitas Vereinigte BKK macht Rückzieher
Die Versicherten selbst konnten an einem Bonusprogramm dieser Versandapotheke teilnehmen, um dadurch finanzielle Vorteile zu erhalten (die Apotheker Zeitung berichtete über diesen Rechtsbruch der Krankenkasse). Apothekerverband und Apothekerkammer Nordrhein gingen umgehend gegen diesen Rechtsbruch vor und konnten nun auch in direkten Verhandlungen erreichen, dass die Novitas ihre Versicherten nicht mehr zum Arzneimittelbezug über die Versandapotheke auffordert.
In ihrem Rundschreiben an die Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter im Kammerbereich Nordrhein weisen Kammer und Verband darauf hin, man habe den Verantwortlichen der Novitas Vereinigte BKK in Gesprächen verdeutlicht, dass der Versandhandel in Deutschland verboten ist und auf mögliche - auch juristische - Konsequenzen. Die Novitas machte darauf hin einen Rückzieher und erklärte, sie werde Versicherten nicht mehr vorschlagen, Arzneimittel via Versandhandel zu beziehen, oder für diesen Weg des Arzneimittelbezugs werben. Außerdem werde es diese Krankenkasse unterlassen, ihren Mitgliedern die Erstattung von Kosten für im Versandhandel bezogene apothekenpflichtige Arzneimittel anzubieten oder zu erstatten.
Es sei gelungen, so der Apothekerverband Nordrhein, den Novitas-Vertretern die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Apotheken zu vermitteln. Auf Seiten der Novitas Vereinigte BKK hieß es, man wolle in Zukunft eine enge Kooperation mit den öffentlichen Apotheken eingehen, um die Versorgung chronisch Kranker zu optimieren.
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